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Einbürgerung von Kindern NS-Verfolgter

17. Juni 2020

Auch die nichtehelichen Kinder ausgebürgerter Verfolgter der Nationalsozialisten haben laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf einen deutschen Pass. Geklagt hatte eine 53-jährige Frau.

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Symbolbild Deutschland Grundgesetz Staatsangehörigkeit
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Es stelle einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau dar, wenn nur ehelichen Kindern ausgebürgerter NS-Verfolgter Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland gewährt wird, entschieden die Karlsruher Richter in einem veröffentlichten Beschluss.

Siebenjähriger Prozess

Eine 1967 in den USA geborene Frau hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem sie mit ihrem Antrag auf Einbürgerung vor den Verwaltungsgerichten gescheitert war. Im Streitfall war der deutsche jüdische Vater der Beschwerdeführerin während der NS-Zeit in die USA geflohen. 1938 wurde er von deutschen Behörden ausgebürgert. Die nichteheliche, US-amerikanische Tochter des Mannes beantragte 2013 die Einbürgerung in Deutschland. Dabei berief sie sich auf das Grundgesetz.

Dieses sieht vor, dass frühere Deutsche, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 "aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen" ihre deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie ihre "Abkömmlinge" auf Antrag wieder einzubürgern sind.

Doch das Bundesverwaltungsamt lehnte die gewünschte Einbürgerung ab. Zum Zeitpunkt der Geburt der nichtehelichen Klägerin kam es beim Anspruch auf eine deutsche Staatsangehörigkeit allein auf die nicht-deutsche Mutter an. Diese sei aber nicht als NS-Verfolgte ausgebürgert worden.

Verstoß gegen Gleichbehandlungsgesetz

Es sei "Verfassungsauftrag", die "Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes" zu gewährleisten. Nur wegen seiner nichtehelichen Geburt dürfe ein Kind nicht benachteiligt werden. Ziel des Einbürgerungsanspruchs sei es, erlittenes Unrecht wiedergutzumachen. Dies dürfe nicht auf eheliche Kinder beschränkt werden.

cgn/fab (afp, dpa, epd)