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Neue Arbeitsgesetze in Kroatien verabschiedet

15. Juli 2003

– Regierung erhofft sich durch Gesetzesänderungen mehr Investitionen im Lande

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Zagreb, 15.7.2003, DW-radio/Kroatisch, Zoran Daskalovic

Gestern Nachmittag hat das kroatische Parlament mehrheitlich neue Arbeitsgesetze verabschiedet. Die Sozialpartner verhandelten darüber ganze zwei Jahre. Als die neue Arbeitsgesetzgebung definiert wurde, befand die kroatische Regierung, dass die Pflichten der Arbeitgeber übermäßig hoch seien, beziehungsweise die Arbeitnehmer übermäßig viele Rechte hätten. Dies betrachtete sie als einen der Hauptgründe dafür, dass in Kroatien zu wenig investiert werde. Daher sollte die Änderungen des Arbeitsgesetzes vornehmlich dazu dienen, die Voraussetzungen für mehr Flexibilität der Arbeitskräfte in Kroatien zu schaffen.

Die Rechte der Arbeitnehmer werden bei den Kündigungsfristen und Abfindungen am meisten beschnitten. Statt der bisherigen sechs Monate dürfen Kündigungsfristen künftig nicht mehr als drei Monate überschreiten. Die Abfindungen werden nun statt der Hälfte ein Drittel des Bruttogehalts pro Arbeitsjahr betragen. Ferner dürfen sie nicht höher als sechs Bruttogehälter sein. Damit sind die Rechte älterer Arbeitnehmer, die beim gleichen Arbeitgeber mehr als 20 Jahre tätig sind, am meisten beschnitten worden.

Als Gegenleistung sind die Ersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit etwas erhöht worden. Die Arbeitnehmer haben ferner das Recht auf eine einmalige Zahlung erhalten, wenn sie sich arbeitslos melden. Durch diese Zugeständnisse konnten die meisten Gewerkschaften beschwichtigt werden. Denn sie widersetzten sich lange Zeit solchen Änderungen der Arbeitsgesetze und drohten sogar mit einem Generalstreik, wovon sie schlussendlich und unter Streit doch abgesehen hatten.

Der Arbeitgeberverband ist indes auch nicht ganz zufrieden mit den neuen Arbeitsgesetzen. Die Arbeitgeber behaupten nämlich, dass das neue Gesetz nicht gänzlich mit der europäischen Gesetzgebung übereinstimme. Sie beanstanden insbesondere, dass die Arbeitnehmer in Privatunternehmen das Recht behalten haben, in Aufsichträten vertreten zu sein. (...) (md)