Nach dem Srebrenica-Urteil: Was wird aus der Klage Kroatien gegen Serbien?
8. März 2007"Geschafft. Hier ist sie. Hier habt Ihr die berühmte Klage. Hier." Mit diesen Worten stellte der rechtliche Vertreter Kroatiens beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Professor Ivan Simonovic, vor einigen Tagen die überarbeitete Klage Kroatiens gegen Serbien wegen Völkermords der Öffentlichkeit vor. Aber reichen die in sieben Büchern zusammengefassten 2.800 Seiten für eine Verurteilung Serbiens aus?
Schwerlich, so die Meinung der Rechtsanwälte Tihomir Blaskic und Ante Nobilo, die die Rechtsprechung des Haager Gerichthofs gut kennen. Denn, so Nobilo, ursprünglich sei die Klage in die falsche Richtung ausgerichtet gewesen: "Das Team musste eine Klage nachbessern, die die frühere kroatische Regierung zusammengestellt hatte. Das war eine amateurhafte Klage, es war einfach eine Schande, sie überhaupt loszuschicken. Nachdem das Haager Tribunal dann aber die kroatische Klage angenommen hatte, wurden im Jahr 2000 von der neuen Regierung die Rechtsprofessoren Simonovic und Josipovic engagiert. Sie sollten versuchen, die Dinge zu verbessern. Und sie haben tatsächlich, ich würde sagen in Rekordzeit, eine hervorragende Arbeit geleistet."
Spekulationen über außergerichtliche Einigung
Zur Erinnerung: die Klage Kroatiens gegen Serbien war 1999 eingereicht worden und schon damals hatte eine Gruppe angesehener Rechtsexperten vorgeschlagen, Zagreb solle versuchen, mit Serbien ein außergerichtliches Übereinkommen zu erreichen. Nach dem Srebrenica-Urteil des Internationalen Gerichtshofs vor knapp zwei Wochen, wonach Serbien nicht direkt für den Genozid in Bosnien-Herzegowina verantwortlich gemacht werden kann, ist der Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung wieder aktuell geworden. In den kroatischen Medien wird darüber spekuliert, die Regierung habe bereits Gespräche über ein entsprechendes Abkommen aufgenommen. Der kroatische Ministerpräsident Ivo Sanader weist die Spekulationen zurück. Kroatische Rechtsexperten prüften derzeit das Srebenica-Urteil und dann werde man entscheiden, wie es weitergehen solle:" Es hat noch überhaupt keine Gespräche mit Serbien darüber gegeben, dass Kroatien von einer Klage absehen könnte. Das sage ich sehr dezidiert", so der Regierungschef.
Präsident Stipe Mesic wiederum behauptet, es habe doch Gespräche gegeben. Er sagte in Zagreb: "Gewiss haben wir auch über die Möglichkeiten gesprochen, das Problem zu lösen, das durch die Klage Kroatiens entstanden ist. Ob wir nun das Gerichtsurteil abwarten oder auf einem Umweg die Frage mit einem Vertrag regeln, dass ist jetzt eine Frage, die die beiden Regierungen lösen müssen." Der Rechtsanwalt Kroatiens, Professor Simonovic, ist der Ansicht, dass Zagreb durchaus den Versuch unternehmen solle, sich außergerichtlich mit Belgrad zu einigen: "Wenn Kroatien das erhalten kann, was es in der Klage einfordert, ohne etwas zu riskieren, dann halte ich das in jedem Fall für einen Vorschlag, den ich befürworte."
Die Invalidenvereine stellen sich mit Nachdruck gegen ein außergerichtliches Abkommen. Anwalt Nobilo meint deshalb, die Regierung könne die Klage wegen dieser negativen Reaktionen der Öffentlichkeit kaum zurückziehen. Aber auch er schließt nicht aus, dass es dazu kommt, unter der Voraussetzung, dass "gleichzeitig mit Serbien Gespräche eröffnet und beendet würden bzw. ein Vertrag verabschiedet würde, der mehr oder weniger die gleichen Ziele erreicht, die man durch die Klage erreichen wollte. Alles andere würde von Seiten der politischen Öffentlichkeit in Kroatien wie ein Messer im Rücken empfunden werden."
Der Leiter des serbischen Juristen-Teams, Radoslav Stojanovic glaubt nicht an die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung. Er sagt: " Solche Vereinbarungen nutzt man im Privatrecht - ich verklage Dich auf eine Million Dinar und Du bietest mir 10.000 und dann trifft man irgendwo einen Kompromiss - aber das ist für die Beziehungen zwischen zwei Staaten keine angemessene Art von Verhandlung."
Ist der Völkermord-Vorwurf überhaupt haltbar?
Aber was kann Kroatien beim Internationalen Gerichtshof erwarten? Dazu Ante Nobilo:" Ich schätze, dass sich der Internationale Gerichtshof in Den Haag als nicht zuständig für die Klage Kroatiens erklären wird, weil er wahrscheinlich einleitend klären und feststellen wird, dass es in Kroatien keinen Genozid gegeben hat. Denn nach der Definition von Genozid und nach der internationalen Praxis stellt das, was in Kroatien geschehen ist, ein Verbrechen gegen die zivile Bevölkerung, gegen Kriegsgefangene, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen Verletzte dar, aber keinen Genozid."
Falls der Internationale Gerichtshof sich für die kroatische Klage gegen Serbien zuständig erklärt, müssten die kroatischen Juristen nach der Theorie der sogenannten gemeinsamen Verschwörung greifen, die besagt, dass der Krieg in Kroatien nicht eine Reihe isolierter Geschehnisse war, sondern ein einheitlich organisiertes Bemühen des ehemaligen Jugoslawien, Kroatien bis zu der Linie Virovitica-Karlovac-Karlobag zu erobern. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen in dieser Sache wird wahrscheinlich erst nach den Parlamentswahlen Ende des Jahres fallen.
Gordana Simonovic, Zagreb
DW-RADIO, 7.3.2007, Fokus Ost-Südost