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Mordprozess gegen Vergewaltiger

5. Februar 2013

Knapp sechs Wochen nach dem Tod einer von mehreren Männern vergewaltigten Studentin hat in Neu Delhi der Mordprozess gegen ihre mutmaßlichen Peiniger begonnen. Ihnen droht der Galgen.

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Ein Bus der indischen Polizei (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Zum Auftakt sagte der Begleiter der 23-Jährigen aus der Tatnacht vor dem Schnellgericht in der indischen Hauptstadt aus, wie Anwälte aus dem Gerichtssaal berichteten. Der Prozess wegen der Gruppenvergewaltigung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den Angeklagten droht die Todesstrafe.

Der 28 Jahre alte Hauptzeuge war am 16. Dezember gemeinsam mit der Studentin nach einem Kinobesuch in einen Bus gelockt worden. Während der Fahrt vergewaltigten mehrere Männer die Frau und folterten auch den Begleiter. Die junge Frau starb dann Ende Dezember an ihren Verletzungen.

Vor dem Schnellgericht wird fünf mutmaßlichen Tätern der Prozess gemacht. Ein sechster Verdächtiger, der nach Einschätzung der Ermittler besonders brutal vorging, ist noch minderjährig. Ein Jugendgericht kann ihn zu maximal drei Jahren Haft verurteilen.

Weltweites Entsetzen

Der Fall hatte in Indien zu Protesten und einer gesellschaftlichen Debatte über die im Land alltägliche Gewalt gegen Frauen geführt. Auch international hatte das bestialische Verbrechen Entsetzen hervorgerufen.

Die fünf erwachsenen Angeklagten haben sich im Vorverfahren für unschuldig erklärt. Die Staatsanwaltschaft soll allerdings erdrückende Beweise haben. So sollen Ermittler unter anderem Blutspuren des Opfers auf der Kleidung der Männer gefunden haben. Insgesamt will die Anklage mehr als 80 Zeugen laden.

Wann es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen wird, ist nicht absehbar. Gegen die Entscheidung des Schnellgerichts können die Männer in Berufung gegen. Sollten sie zum Tode verurteilt werden, können sie ein Gnadengesuch beim Präsidenten stellen.

Unmittelbar vor Beginn des Prozesses hatte die indische Regierung die Strafen für sexuelle Gewalttäter verschärft. Nach einer entsprechenden Rechtsverordnung können Vergewaltiger nun auch in besonders schweren Fällen zum Tode verurteilt werden. Auch Wiederholungstätern droht der Galgen.

Angetrunken auf "Vergnügungsfahrt"

Die fünf erwachsenen Angeklagten - ein Busfahrer und dessen Bruder, ein Obsthändler, ein Fitness-Trainer und ein Putzmann - gestanden die Tat kurz nach ihrer Festnahme bei der Polizei. Demnach begaben sie sich am 16. Dezember angetrunken auf eine "Vergnügungsfahrt" mit einem Privatbus und hielten nach einem Mädchen Ausschau, wie es in dem Polizeibericht an das Gericht heißt.

Nach der Gruppenvergewaltigung sollen die Beschuldigten versucht haben, die Opfer mit dem Bus zu überfahren, um nicht von ihnen identifiziert werden zu können. Die Verteidigung beschuldigte die Polizei, die Geständnisse unter Folter erzwungen zu haben.

re/uh (epd, afp, ap, rtr,)