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Neues Gesetz in Vorbereitung

3. April 2010

Die Pressefreiheit und die Arbeit von Journalisten sollen in Deutschland besser geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an.

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Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) (Foto: picture-alliance)
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)Bild: picture-alliance/Sven Simon

Journalisten und ihre Informanten sollen in Deutschland künftig besser vor möglichen Zugriffen des Staatsanwalts bewahrt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte dazu in der "Welt am Sonntag" ein Gesetz "zur Stärkung der Pressefreiheit" an. Es solle, so die Ministerin, höhere Hürden für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat errichten und die Regeln für die Beschlagnahme von journalistischen Arbeitsmaterialien verschärfen.

Die Medien müssen laut Leutheusser-Schnarrenberger ihrer Pflicht, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können. Mit der Neuregelung werde sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er Material veröffentliche, das ihm zugespielt worden sei.

Schon vor der Sommerpause im Kabinett

Die Justizministerin kündigte an, dem Kabinett möglichst schnell einen Entwurf vorzulegen. Dies soll laut "Welt am Sonntag" noch vor der Sommerpause geschehen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und Liberale auf eine Überarbeitung der Regeln zur Sicherung der Pressefreiheit verständigt. Zudem zieht die Ministerin damit Konseqenzen aus dem so genannten "Cicero"-Urteil von 2007.

Eine Ausgabe des Magazins "Cicero", im Hintergrung die Karlsruher Verfassungsrichter (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Reaktion auf Razzia bei "Cicero"

Damals hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden des Magazins "Cicero" stattgegeben, nachdem die Redaktionsräume und die Wohnungen des Chefredakeurs und eines Autors polizeilich durchsucht worden waren. Das Magazin hatte in einem Artikel über einen gesuchten El-Kaida-Führer Zitate aus einem streng geheimen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) verwendet. Das Amtsgericht Potsdam sah darin einen schwerwiegenden Geheimnisverrat und hatte die Durchsuchungen angeordnet. Diese Durchsuchung im September 2005, so die Karlsruher Richter, habe die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt.

Beihilfe durch Journalisten?

Da Amtsträger für den Verrat von Dienstgeheimnissen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können, versuchen Staatsanwaltschaften, dem mutmaßlichen Verrat über Hinweise auf Informanten und auf eine mögliche Beihilfe durch Journalisten und Redaktionen auf die Spur zu kommen. Mit dem neuen Gesetz sollen die juristischen Hürden für Ermittlungen gegen Journalisten wegen vermuteter Beihilfe zum Geheimnisverrat deutlich erhöht werden.


Autor: Hartmut Lüning (ap, dpa)
Redaktion: Marko Langer