Hohe Strafen gegen Wurstfabrikanten
15. Juli 2014Wegen verbotener Preisabsprachen bei Wurstwaren hat das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe verhängt. Über 300 Millionen müssen die 21 betroffenen Wursthersteller zahlen, darunter bekannte deutsche Marken wie Herta, Meica, Rügenwalder und Wiesenhof.
Jahrelang habe sich das "Wurstkartell" über die Preisspannen für verschiedene Produktgruppen abgestimmt, so die Wettbewerbsbehörde in Bonn.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: "Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert." Das Gesamtbußgeld erscheine zwar hoch, relativiere sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und der Milliardenumsätze der Branche.
Spitzenmarken zahlen am meisten
Allein die Clemens Tönnies-Gruppe (Zur-Mühlen, Bölklunder, Könecke) soll nach Agenturangaben 100 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die Schweizer Bell-Gruppe (Zimbo) oder die zum Nestlé-Konzern gehörende Herta GmbH müssen ebenfalls tief in die Tasche greifen. In anderen Fällen liege das Bußgeld dagegen nur bei wenigen hundertausend Euro, hieß es in Bonn.
Die wirtschaftlich schwierige Situation mancher Hersteller sei "mit Augenmaß" berücksichtigt worden. Zahlreiche Hersteller bestritten die Vorwürfe und kündigten juristische Schritte gegen die Kartellstrafe an. "Wir sind davon überzeugt, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamts ungerechtfertigt sind. Deshalb werden wir beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen, um eine gerichtliche Aufhebung der Entscheidung herbeizuführen", so ein Sprecher des Nestlé-Konzerns.
Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie betonte unterdessen, dass die Vorgänge zu keinen negativen Auswirkungen für die Verbraucher geführt hätten, "insbesondere nicht zu unbilligen Preiserhöhungen". Die Mehrheit der Unternehmen habe sich rechtskonform verhalten.
js/wen (dpa, rtr)