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Milizenführer wegen Gewalt in Zentralafrika vor Gericht

22. August 2023

Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes hat einen ehemaligen Milizenführer der Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik beschuldigt. Der Verdächtige weist sämtliche Vorwürfe zurück.

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Niederlande I Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag
Bei der auf drei Tage angesetzten Anhörung in Den Haag legt die Anklage ihr Beweismaterial vorBild: Remko de Waal/ANP/picture alliance

Maxime Jeoffroy Eli Mokom Gawaka habe eine zentrale Rolle bei der Gewalt 2013 und 2014 in seiner Heimat gespielt, sagte Ankläger Mame Mandiaye Niang bei einer Anhörung in Den Haag. Der 44 Jahre alte Verdächtige habe Angriffe auf vorwiegend muslimische Bürger "koordiniert" und "Rebellen mit Munition ausgestattet".

Die Anklage beschuldigt Mokom unter anderem des Mordes, der Folter, Vertreibung sowie Plünderung. Die christliche Anti-Balaka-Miliz habe die vorwiegend muslimische Zivilbevölkerung in der Zentralafrikanischen Republik terrorisiert. Mokom war im März 2022 im Tschad festgenommen und dem Internationalen Strafgerichtshof überstellt worden. Der Verdächtige wies bei der Anhörung alle Vorwürfe zurück.

Den Haag | Maxime Jeoffroy Eli Mokom Gawaka
Maxime Jeoffroy Eli Mokom Gawaka behauptete während der Anhörung sich für Frieden eingesetzt zu habenBild: Piroschka van de Wouw/AP Photo/picture alliance

Er habe sich für Frieden in seiner Heimat eingesetzt. "Die Anti-Balaka werden dämonisiert und Beweise gefälscht", führte Mokom aus. Die Gewalt begründete er mit "Selbstverteidigung" nach blutigen Übergriffen der gegnerischen Seleka-Miliz.

Die Zentralafrikanische Republik ist eines der ärmsten Länder der Welt. 2012 hatten die vorwiegend muslimischen Seleka den damaligen Präsidenten François Bozizé gestürzt. Die vorwiegend christliche Anti-Balaka-Bewegung wollte Bozizé erneut zur Macht verhelfen. Im Laufe der Kämpfe waren tausende Menschen getötet und nach UN-Angaben über eine Million vertrieben worden.

Termin für Prozesseröffnung unbekannt

In der auf drei Tage angesetzten Anhörung legt die Anklage zunächst das Beweismaterial vor. Anschließend müssen die Richter entscheiden, ob dies für die Eröffnung eines Prozesses ausreicht. Wann das ist, ist noch nicht bekannt.

Im Zusammenhang mit der Gewalt in der Zentralafrikanischen Republik müssen sich vor dem Gericht bereits zwei andere Anführer der Anti-Balaka verantworten sowie ein Führer der Seleka.

uh/as (dpa, afp, ap)