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Politik

Überwachung privater Chats eingeschränkt

5. September 2017

Wer am Arbeitsplatz das Internet des Arbeitgebers privat nutzt, darf nicht ohne weiteres entlassen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur.

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Europaeischer Gerichtshof für Menschenrechte Strassburg
Bild: picture-alliance/dpa/w.Rothermel

Unternehmen dürfen private Internetchats ihrer Mitarbeiter im Büro nicht einschränkungslos überwachen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Artikelbild) verurteilte Rumänien wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Privatsphäre.

Geklagt hatte ein Mann, der entlassen worden war, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte. Es ging darin um seine Gesundheit und sein Sexualleben. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle vorab zu informieren.

Das Urteil gilt direkt nur für Rumänien

Aus Sicht der Straßburger Richter geht das zu weit. Nach dem Urteil soll es Unternehmen zwar möglich bleiben, die Kommunikation von Mitarbeitern zu überprüfen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Gerichtshof erstmals festlegte. So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden. Außerdem braucht es einen legitimen Grund für die Überwachung. Mildere Kontrollmaßnahmen und weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung müssen geprüft werden. Das Urteil gilt direkt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will.

pg/stu (dpa, afp, epd)