Mehrheitsentscheidungen
8. Dezember 2002Anzeige
In den fünfziger Jahren der Europäischen Gemeinschaft waren Entscheidungen fast immer nur einstimmig möglich. Heute sind durch Vertragsänderungen für die meisten Fälle Mehrheitsentscheidungen vorgeschrieben. Auf dem Gipfel in Nizza im Dezember 2000 einigten sich die Staats- und Regierungschefs, dass für 35 von 73 Artikeln der EU-Politik, die noch dem Prinzip der Einstimmigkeit gehorchten, künftig per Mehrheitsbeschluss entschieden wird. Dies betrifft vor allem Regeln des Binnenmarkts und verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik. Allerdings hielten die Mitgliedsstaaten in "sensiblen Bereichen" am Einstimmigkeitsprinzip fest. Dazu gehörten unter anderem Fragen der Steuer- und Umweltpolitik.