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Mehr Transparenz im Rohstoff-Geschäft

10. April 2013

Dubiosen Geschäftspraktiken so mancher Rohstoff-Konzerne will die EU jetzt einen Riegel vorschieben. Die Firmen sollen verpflichtet werden, ihren Zahlungsverkehr offenzulegen.

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Kupfer-Tagebau in der Atacama-Wüste in Nord-Chile (Foto: Botschaft von Chile in Deutschland)
Bild: PROCHILE

In Zukunft sollen europäische Firmen, die Öl, Gas, Edelmetalle und Holz in Afrika oder Asien abbauen, ihre Zahlungen an Regierungen veröffentlichen müssen. Dazu gehören etwa Steuern, Lizenzgebühren oder Gebühren für Genehmigungsverfahren. Auf die entsprechenden Vorgaben verständigten sich in Brüssel Vertreter der EU-Kommission, des Europaparlaments und der EU-Regierungen. Mit der Publikationspflicht will die EU Korruption - insbesondere in Entwicklungsländern - unterbinden. In den USA sind ähnliche Regeln seit August 2012 rechtlich verankert.

Schwelle liegt bei 100.000 Euro

Konkret sehen die Vorgaben vor, dass Unternehmen ihre Zahlungen detailliert pro Land und pro Projekt offenlegen, etwa in ihrem Geschäftsbericht. Das soll sowohl für Firmen gelten, die ihren Hauptsitz in Europa haben, als auch für Nicht-EU-Unternehmen, die an einer europäischen Börse gelistet sind.

Die Schwelle für die Berichtspflicht liegt bei 100.000 Euro. Eine ursprünglich geplante Ausnahmeregelung, wonach Firmen von der Transparenzpflicht befreit sind, wenn sie in autoritär beherrschten Ländern operieren, wo eine Offenlegung der Zahlungen gesetzlich verboten ist, wurde wieder gestrichen. Diese "Tyrannenklausel" war vor allem von der Energiebranche gefordert worden, weil sie schlechte Geschäfte in Afrika oder Asien befürchtet.

In der Nord Mara Mine wird das Gold in mehreren offenen Tagebaugruben gefördert (Foto: DW)
Die Nord Mara Goldmine in TansaniaBild: DW/J. Hahn

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier lobte die Einigung innerhalb der EU als einen "wichtigen Schritt, um unser Ziel von verantwortungsvolleren Geschäften zu erreichen". EU-Parlament und Rat müssen dem Kompromiss noch offiziell zustimmen. Nach Inkrafttreten haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

se/wa (dpa)