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Mehr Rechte und Schutz für Prostituierte

19. Oktober 2001

Rot-grüner Gesetzentwurf zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten verabschiedet.

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Bild: AP

Die Neuerungen sollen nach Bestätigung durch den Bundesrat am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Sie räumen Benachteiligungen aus, die dadurch entstanden, dass Prostitution als sittenwidrig galt. Wurde etwa die Vereinbarung mit einem Freier bisher nicht als rechtswirksam betrachtet, können Huren das Entgelt für ihre Leistung nun gerichtlich eintreiben, wenn der Kunde nicht zahlt. Umgekehrt kann der Freier keine Ansprüche wegen angeblicher 'Schlechtleistung' geltend machen.

Schluss mit "scheinheiliger Doppelmoral"

Gleich ob selbstständig oder in einem Bordell 'abhängig beschäftigt', können sich die Frauen bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anmelden. Damit haben sie auch Anspruch auf Umschulung, was ihnen gegebenenfalls den Ausstieg erleichtern soll. Kündigungsfristen gibt es für sie nicht. Sexarbeiterinnen zu vermitteln oder ihnen ordentliche Arbeitsbedingungen zu bieten, ist nicht mehr strafbar. Der Bordellier darf seine Beschäftigten jedoch nicht anweisen, bestimmte Dienstleistungen für bestimmte Kunden zu erbringen. 'Echte Zuhälterei' wie Ausbeutung und Nötigung bleibt ebenso wie Menschenhandel weiterhin strafbar.

Jahrzehntelang habe sich die Gesellschaft eine 'scheinheilige Doppelmoral' geleistet, erklärte Familienministerin Christine Bergmann. Sie wies darauf hin, dass in Deutschland täglich etwa 1,2 Millionen Mal die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen würden. Sie zahlten zwar Steuern, hätten aber keine rechtliche und soziale Absicherung. Mit den Neuregelungen liefen sie nun weniger Gefahr, sich von Zuhältern abhängig zu machen, und könnten leichter aus dem Milieu aussteigen.