Medwedew lässt Russlands Gouverneure wieder direkt wählen
25. April 2012Das Unterhaus in Moskau stimmte in dritter und letzter Lesung einem Gesetz zu, mit dem Russland zur Direktwahl der Gouverneure zurückkehrt: ein Umschwenken nach mehr als sieben Jahren. Der scheidende Staatschef Dmitri Medwedew hatte nach Massenprotesten im vergangenen Dezember versprochen, das 2004 von seinem Amtsvorgänger und derzeitigen Ministerpräsidenten Wladimir Putin abgeschaffte direkte Votum über die regionalen Gouverneure wieder einzuführen. Die Duma winkte jetzt das von ihm initiierte Reformwerk durch.
Wahlreform vor Macht-Rochade zwischen Medwedew und Putin
Das verabschiedete Gesetz sieht die Wahl durch das Volk in zwei Runden für die Dauer von fünf Jahren vor. Für den Gouverneursposten aufstellen lassen können sich die Bewerber von registrierten Parteien. Die Regierung hat aber die Möglichkeit, Kandidaten abzulehnen. Auch unabhängige Bewerber können antreten, müssen für ihre Kandidatur aber eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln. Mehr als zwei aufeinander folgende Mandate als Gouverneur sind nicht zulässig. Das Gesetz muss nun noch vom Oberhaus, dem Föderationsrat, verabschiedet und vom Kremlchef unterzeichnet werden. Es soll am 1. Juni in Kraft treten. Putin tritt am 7. Mai sein Amt als Staatschef an, Medwedew soll dann Ministerpräsident werden.
Bislang hatte der Kreml die Gouverneure nach einer Liste ausgesucht, die von der Regierungspartei "Einiges Russland" eingereicht worden war. Die örtlichen Parlamente hatten die Entscheidung dann abgenickt. Sowohl Putin als auch Medwedew hatten das System stets als für die Sicherung der Stabilität notwendig verteidigt.
Opposition: Immer noch Beeinflussung möglich
Seitens der Opposition hatte es immer heftige Kritik gegeben. Aber auch nach der Wiedereinführung bleibt die Unzufriedenheit. Viele halten das neue Gesetz für unzureichend und zu streng. Vor allem beklagen die Regierungsgegner, dass weiterhin nur handverlesene Politiker Gouverneure werden könnten.
Die Duma änderte auch die Regelungen für die Zulassung zu Wahlen. Parteien sind künftig davon befreit, für Wahlen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Außerparlamentarische Parteien müssen nur bei Präsidentenwahlen weiter solche Listen vorlegen. Allerdings war ihre Zahl von zwei Millionen auf 100.000 Unterschriften reduziert worden. Eigenbewerber müssen künftig 300.000 Unterschriften von Unterstützern vorweisen können.
SC/kle (afp,dapd,dpa)