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Massenklage gegen Euro-Rettungsschirm

4. September 2012

Die Klage gegen den künftigen Euro-Rettungsschirm hat sich zur größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ausgeweitet: Insgesamt rund 37.000 Bürger machen Druck in Karlsruhe.

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Blick auf den Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Foto: dapd)
Bild: AP

Der eingereichten Verfassungsklage gegen den künftigen Euro-Rettungsschirm ESM haben sich mehr als 25.000 weitere Bürger angeschlossen. Das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" hat nach eigenen Angaben jetzt 25.278 Vollmachten an das Gericht in Karlsruhe weitergereicht, das am 12. September über die Klagen gegen den ESM und den Fiskalvertrag urteilen will.

Der Schritt ist nach Angaben der Organisation "Mehr Demokratie", die das Bündnis koordiniert, vor allem symbolisch zu sehen: Denn die Verfassungsbeschwerde war bereits Ende Juni mit 12.000 Unterschriften von den Prozessbevollmächtigten, der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und dem Staatsrechtler Christoph Degenhart eingereicht worden. Man gehe davon aus, dass das Gericht die Klagen zusammenfasse.

Neben "Mehr Demokratie" klagen unter anderen auch die Linke-Fraktion im Bundestag sowie der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Sie sind der Ansicht, dass der Beitritt zum Rettungsschirm gegen die Haushaltsverantwortung des Bundestags verstößt.

Eilanträge gegen Ratifizierungsgesetze

Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hätte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll am 12. September fallen.

Die bislang größte Verfassungsbeschwerde in Deutschland war die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von 2007. Damals beteiligten sich knapp 35.000 Bürger.

re/se (dpa, afp, rtr, dapd)