Luxemburger Wahlrechtsrevolution bleibt aus
7. Juni 2015Nun heißt es in Luxemburg doch "Nee" statt "Jo". Eine Mehrheit der Luxemburger hat das Ausländerwahlrecht auf nationaler Ebene ab. Angaben des Wahlamts zufolge stimmten 78 Prozent der 245.000 Wahlberechtigten gegen das sogenannte Einwohnerwahlrecht, das die Regierung des liberalen Premiers Xavier Bettel vorgeschlagen hatte. Konkret hätte das so ausgesehen: Wer als Ausländer mindestens zehn Jahre in Luxemburg lebt und zuvor an einer Kommunalwahl teilgenommen hat, der sollte auch das nationale Parlament in Luxemburg mit wählen dürfen.
Daneben standen zwei weitere mögliche Neuregelungen zur Abstimmung. So entschieden die Luxemburger, ob das Wahlrecht künftig ab 16 statt wie bisher ab 18 Jahren gelten sollte. Lediglich 19 Prozent stimmten für eine solche Senkung des Wahlalters. Für die Begrenzung der Amtszeit von Ministern auf maximal zwei Amtszeiten votierten nach vorläufigen Ergebnissen knapp 30 Prozent.
Liberale Politik Bettels scheitert
Der luxemburgische Ministerpräsident hatte das Referendum als Teil seines liberalen Programms maßgeblich vorangetrieben. Nachdem sich ein Scheitern der Abstimmung abzeichnet, wurden in sozialen Netzwerken erste Rücktrittsforderungen gegen Bettel laut. Der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen Christsozialen, Michel Wolter, forderte auf Twitter den Amtsverzicht Bettels.
Rechtlich ist die Volksbefragung nicht verbindlich, sondern dient zur Vorbereitung einer umfangreichen Verfassungsreform. Bettel hatte jedoch angekündigt, das Votum zu akzeptieren.
45 Prozent dürfen nicht wählen
Die Wahlbeteiligung ist wegen der herrschenden Wahlpflicht in Luxemburg traditionell hoch. Mit rund 550.000 Einwohnern ist das Großherzogtum nach Malta das zweitkleinste Land der Europäischen Union (EU). Gut 45 Prozent der Einwohner sind Ausländer. Damit belegt Luxemburg innerhalb der EU mit Abstand einen Spitzenwert. Zum Vergleich: In Deutschland leben rund 8,7 Prozent Ausländer.
Mit der Entscheidung hätte Luxemburg eine Vorreiterrolle einnehmen können. Bislang ist es Ausländern in keinem der EU-Länder möglich, auf nationaler Ebene zu wählen. In wenigen Staaten gilt lediglich das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer.
nin/hf (dpa, rtr, afpe)