Luxemburger Richter stützen Airbnb
19. Dezember 2019Den Prozeß vor dem obersten EU-Gericht hatte der französische Tourismusverband AHTOP angestrengt. Prozessgegner war die Online-Plattform Airbnb Ireland vor. Pariser Juristen hatten den Online-Vermittler von Unterkünften als Makler bewertet, der ohne den in Frankreich nötigen Gewerbeausweis tätig sei und sich damit strafbar gemacht habe. Das wollten sie von EuGH bestätigt sehen.
Die Richter am EuGH urteilten nun aber, Airbnb brauche keine Maklerlinzenz. Sein Angebot falle unter die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Mit anderen Worten: Die US-Firma stellt nur eine Plattform im Netz zur Verfügung. Was damit geschieht, muss nicht ihr Problem sein.
Aus der Sicht der Juristen ist die Plattform im Wesentlichen ein Instrument für die Präsentation von Unterkünften und zur Suche danach. Daher könne der Service nicht als eine bloße Ergänzung einer Gesamtdienstleistung der Beherbergung angesehen werden. Auch gebe es keine Hinweise darauf, dass Airbnb die Preise festlegen oder deckeln würde.
Plattform, nicht Makler
Airbnb begrüßte das Urteil des EuGH. "Wir wollen gute Partner für alle sein und haben bereits mit mehr als 500 Regierungen zusammengearbeitet, um Gastgeber dabei zu unterstützen, ihre Häuser zu teilen, die Regeln einzuhalten und Steuern zu zahlen", hieß es in einer Airbnb-Stellungnahme.
Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, zumal Paris 2024 Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC zugestimmt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu fördern. Airbnb betreibt sein Europageschäft von Irland aus. Wegen der Dienstleistungsfreiheit kann die Firma ihre App prinzipiell in allen EU-Ländern anbieten.
Ein Viertel der Wohnungen
Kommunalpolitiker in Paris, Lissabon oder Berlin hilft das Luxemburger Urteil nun wenig, um Auswüchsen des Airbnb-Systems zu begegnen. Die einst vielleicht sympathische Idee – Stadtbewohner stellt Gästen von außerhalb seine Bleibe zur Verfügung, wenn er mal ein paar Tage nicht da ist – ist längst zu einem Business geworden, das den Mietmarkt in den Städten mächtig belastet. Der fürs Wohnen zuständige Vize-Bürgermeister von Paris, Ian Brossat, stellte unlängst fest: "Im Zentrum von Paris werden 26 Prozent der Wohnungen nicht von Bürgern der Stadt bewohnt." Große Mitschuld daran trage Airbnb.
65.000 der Wohnungen bietet Airbnb für Paris an. Fast die Hälfte davon nennt Brossat "illegale Hotels" – sie würden nicht nur zeitweise an Fremde vermietet. Und dadurch sind sie für den Mietwohnungsmarkt verloren.
Nicht viel anders ist das in Berlin, Hamburg oder München. In der deutschen Hauptstadt wurden nach Berechnungen des ZEW-Instituts Ende 2018 rund 10.000 Wohnungen und Zimmer über Airbnb angeboten. Viele Berliner wissen, dass in solchen Wohnungen sehr oft überhaupt keine Nachbarn wie andere im Haus wohnen, die „Nachbarn" hier wechseln alle paar Tage. Nur auf dem normalen Mietmarkt ist die Wohnung nicht mehr zu finden. Die Besitzer verdienen durch die Kurzzeit-Vermietung deutlich mehr, als würden sie die Wohnung dauerhaft vermieten.
EU-Recht ändern
Die Stadt München wollte Airbnb unlängst verpflichten lassen, die Daten seiner Nutzer an die Stadt weiterzugeben, um die in die Lage zu versetzen nachzuschauen, wie es um die angebotenen Wohnungen steht. Dieser Rechtsstreit ist noch offen. Die Entscheidung des EuGH in Luxemburg dürfte die Position auch der Münchner Kommunalpolitiker nicht einfacher gemacht haben.
Die Städte hatten offenbar auch nicht wirklich damit gerechnet, von den Luxemburger Richtern Schützenhilfe zu erhalten. Vertreter mehrerer europäischer Metropolen trafen sich schon im Oktober, um ihr Vorgehen gegen Airbnb und Co. abzustimmen. Sie wollen nun - auch über die neue EU-Kommission - erreichen, dass das europäische Recht geändert wird. Wenigstens wollen sie von den Mietportalen wir Airbnb Steuern einbehalten können.
Der Pariser Vizebürgermeister Brossat will zudem, dass die E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 geändert wird. "Die Kommission muss die Verantwortung der App-Anbieter anerkennen, nicht nur die Vermieter betreiben Missbrauch", so wurde Brossat jüngst in der Süddeutschen Zeitung zitiert: "Wir wollen, dass das EU-Recht den Städten mehr Handhabe gibt." Die neue EU-Kommission will neue Regeln für den E-Commerce im kommenden Jahr vorlegen.
ar/hb (dpa, AFP, rtr – Archiv)