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KriminalitätChina

Lebenslange Haft für 13-Jährigen in China

30. Dezember 2024

Die Tat hatte ganz China erschüttert: Im März war ein Schüler brutal von Gleichaltrigen umgebracht worden. Nun fiel das Urteil.

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Rot-blaues Warnlicht auf dem Dach eines chinesischer Polizeiwagens (05.03.2024)
Chinesischer Polizeiwagen (Symbolbild)Bild: Johannes Neudecker/dpa/picture alliance

Ein Gericht in China hat einen 13-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung seines Klassenkameraden Wang zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein ebenfalls 13 Jahre alter Komplize muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, wie das chinesische Staatsfernsehen unter Berufung auf das Gericht in der nordchinesischen Stadt Handan berichtet. Einen dritten angeklagten Jungen, ebenfalls 13 Jahre alt, sprachen die Richter zwar frei, ordneten aber Sondererziehung für ihn an.

Der Fall hatte in China im März 2024 für große Bestürzung gesorgt. Die Polizei hatte das Mordopfer entdeckt: vergraben in einem verlassenen Gewächshaus nahe der Millionenstadt Handan in der Provinz Hebei. Der zu Sondererziehung verurteilte Junge hatte die Beamten dort hingeführt.

Tat zuvor geplant

Nach Ansicht des Gerichts hatten die anderen beiden, die Zhang and Li mit Vornamen heißen, Streit mit dem Opfer Wang. Demnach verschworen sich die Jungen, den Mitschüler zu töten und sein Geld unter sich aufzuteilen. So berichtet es das chinesische Staatsfernsehen.

Sie sollen den Jungen in das Gewächshaus gelockt haben. Laut den Ermittlungen wurde der Schüler von Zhang mit Unterstützung seines Komplizen Li mit einer Schaufel getötet. Der dritte Junge, der Ma heißt, war anfangs anwesend, habe dann das Gewächshaus verlassen. Die Polizei nahm alle drei einen Tag später fest.

Das Gericht urteilte, Zhang trage die Hauptverantwortung für die Tötung von Wang mit einer Schaufel. Er habe ursprünglich auch den Mordplan ausgearbeitet. Li, sein Hauptkomplize, war demnach an der Tötung und der anschließenden Beerdigung beteilig.

Das Gericht in Handan sah die Umstände der Tat als besonders grausam an. Wegen eines speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz konnten zwei der Jungen strafrechtlich belangt werden, obwohl sie zum Tatzeitpunkt noch jünger als 14 Jahre alt waren. In Deutschland wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.

Sonderregelung in China

Der Paragraf sieht vor: Mädchen und Jungen können unter bestimmten Bedingungen ab dem 12. Lebensjahr strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Und zwar wenn sie auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen begehen. Dazu gehören unter anderem vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Vor einer Verurteilung muss aber die Oberste Staatsanwaltschaft dem Verfahren zustimmen.

Im Jahr 2021 hatte China das Strafmündigkeitsalter für bestimmte Straftaten von 14 auf 12 Jahre gesenkt. Von der Todesstrafe bleiben Minderjährige aber weiterhin ausgenommen.

AR/fab (dpa, rtr)