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Lebenslange Haft für Mord an Schülerin in Illerkirchberg

4. Juli 2023

Im Fall des Mordes an der 14-Jährigen in der baden-württembergischen Gemeinde stellten die Richter zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten ist damit fast ausgeschlossen.

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Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner in der Schwurgerichtskammer des Landesgerichts in Ulm
Der angeklagte Eritreer wird zu lebenslanger Haft verurteilt - etwa ein halbes Jahr nach dem Mord an einer SchülerinBild: Stefan Puchner/dpa/picture alliance

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg in Baden-Württemberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zum Prozessende stellte das Landgericht Ulm außerdem die besondere Schwere der Schuld  fest. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ist somit nahezu ausgeschlossen.

Das Urteil gegen den 27-jährigen Mann erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

13 Jahre alte Freundin konnte fliehen

Der Mann hatte im Dezember 2022 zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Während die 13-jährige Schülerin mit Verletzungen fliehen konnte, starb ihre 14-jährige Freundin an den 23 Messerstichen. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft wollte der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland kam, am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen und den zuständigen Mitarbeiter töten. Er habe demnach der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika habe reisen können, um dort eine Frau zu finden.

Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. Der Täter habe angenommen, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hatten, und sich daraufhin spontan dazu entschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und seinen Plan durchkreuzen. Der Mann wurde kurz nach der Tat in seiner Wohnung verhaftet. Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus. Vor Ort gab es im Anschluss an die Tat Proteste. Die Angehörigen der Schülerinnen setzten sich gegen die politische Instrumentalisierung der Tat ein.

Abschiebung nach Äthiopien möglich

Der verurteilte Okba B. sei "geschockt" über seine Taten, wie er gegenüber dem Gericht mitteilte, und habe sich bei den Familien entschuldigt. Ob er im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. "Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erst einmal hier in Deutschland", sagte die Staatsanwältin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. "Es gibt die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann von der weiteren Vollstreckung absieht." Wann das der Fall sein könnte, ist unklar.

mws/sti/kle (afp, ap, dpa, rtr)