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Lauter Klagen

28. Februar 2011

Das Bundesverfassungsgericht wird über die Rechtmäßigkeit der Atomgesetznovelle entscheiden. Nach "Greenpeace" haben nun fünf Bundesländer und zwei Bundestagsfraktionen Klage eingereicht. Die Regierung reagiert gelassen.

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Symbolbild Atom-Protest: Ein Mann mit einem weißen Schutzanzug und weißer Atemschutzmaske vor dem Mund steht vor einem schwarz-gelben Warnschild, auf dem in verfremdeter Form ein Totenkopf zu sehen ist. (Foto: AP / Markus Schreiber)
Bild: AP

Auf den Straßen Deutschlands ist der Protest gegen die Laufzeit-Verlängerung für die 17 einheimischen Atomkraftwerke schon lange angekommen. Allein in Berlin demonstrierten im September 2010 rund 100.000 Menschen gegen die Aufkündigung des Atom-Konsenses, den die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Atomwirtschaft 2002 geschlossen hatte. Die schwarz-gelbe Koalition machte den Ausstieg zwar nicht vollends rückgängig, gewährte den Kraftwerksbetreibern allerdings wesentlich längere Laufzeiten.

Gemäß der ursprünglichen gesetzlichen Vereinbarung hätten vor allem die ältesten Atom-Meiler schon bald vom Netz genommen werden müssen. Mit Hilfe der vom Bundestag Ende Oktober 2010 beschlossenen Gesetzes-Novelle können sie ebenso länger Strom erzeugen, wie neuere Kraftwerke, die teilweise bis weit in die 2030er Jahre hinein in Betrieb bleiben dürfen. Damit wollen sich die fünf klagenden Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht abfinden.

Kläger verweisen auf das Grundgesetz

"Stop" steht in großen weißen Buchstaben auf auf rotem Grund. Im Hintergrund ist die Atom-Anlage im hessischen Biblis zu sehen. (Foto: AP)
Das Atomkraftwerk im hessischen Biblis stört auch die Rheinland-PfälzerBild: AP

Die Länder begründen ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor allem mit Artikel 87c des Grundgesetzes, aus dem sie eine Zustimmungspflicht der Länderkammer ableiten. Der rheinland-pfälzische Bundesratsbeauftragte Karl-Heinz Klär (SPD) argumentiert aber auch mit Sicherheitsbedenken. Die Laufzeitverlängerung erhöhe das atomare Risiko, und die Bundesregierung nehme dies in Kauf. Alle 17 Atomkraftwerke sollen "ungeachtet ihres Sicherheitsstatus' weiterlaufen können", empört sich Klär. Darunter befänden sich die besonders störanfälligen Reaktoren Biblis A und B, Philippsburg 1 und 2, die nur durch den Rhein von seinem Land Rheinland-Pfalz getrennt seien.

In den fünf klagenden Ländern stehen zwar keine Atomkraftwerke, dennoch seien sie von der Laufzeitverlängerung betroffen, meint der Bremer Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne). In einem Radius von 130 Kilometern um die Hansestadt herum befänden sich sechs Atomkraftwerke. Mehrere davon seien älterer Bauart. Das direkt vor Bremerhaven vor der Haustür liegende Atomkraftwerk Unterweser hätte, wenn das alte Atomgesetz in Kraft geblieben wäre, 2012 Jahr abgeschaltet werden müssen, sagt Loske. "Außer dem Rhein-Main-Gebiet gibt es keinen Raum, der derart gefährdet ist durch potenzielle Atom-Unfälle wie der Nordwesten und Bremen im Besonderen."

"Mehr Müll, mehr Protest"

"Atomkraft? Nein Danke!" - dieser klassische Slogan steht auf dem ebenfalls klassischen gelben Hintergrund mit der roten Sonne in der Mitte. Schattenhaft stehen Demonstranten zu abendlicher Stunde daneben. (Foto: dapd)
Landesweit demonstrieren Atomkraft-Gegner gegen die LaufzeitverlängerungBild: dapd

Abgesehen davon verweist Loske auf zusätzliche Belastungen, die sich durch einen längeren Betrieb der Atom-Meiler ergäben. Dazu gehörten auch die zunehmenden Proteste gegen Transporte zu Wiederaufarbeitungsanlagen. Das sei für sein Land "stets mit erheblichen Sicherheitsaufwendungen verbunden und politisch oft strittig", kritisiert der Umweltsenator unter Verweis auf Proteste gegen geplante Atom-Transporte ins britische Sellafield und russische Majak. "Bei verlängerten Laufzeiten ist mit mehr Müll, mehr Transporten, mehr Protesten und mehr Sicherungsaufwand zu rechnen", prophezeit Loske.

Sein grüner Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, führt zudem wirtschaftliche und industriepolitische Argumente für die Klage an. Durch die Laufzeitverlängerung seien Investitionsentscheidungen des Landes berührt, bei denen es um die Rolle erneuerbarer Energien gehe, auf deren Ausbau man setze. "All das steht auf dem Spiel", befürchtet Remmel.

Fraktionen von SPD und Grünen klagen auch

Auch die Bundesfraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen werden vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das kündigten SPD-Chef Sigmar Gabriel sowie die Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) gemeinsam in Berlin an. Zuvor hatte bereits die Umweltorganisation "Greenpeace" Klage eingereicht. Ob die nunmehr drei Klagen gemeinsam verhandelt werden, ist ebenso offen, wie die Frage, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

"Greenpeace"-Aktivisten klettern auf einen der Kühltürme des Atom-Meilers Neckarwestheim und entrollen ein Transparent mit der Aufschrift "Atomkraft schadet dem Ländle" ( Foto: Bente Stachowske / Greenpeace)
"Greenpeace": Klettern für den Atom-AusstiegBild: picture alliance/dpa/Bente Stachowske/Greenpeace

Derweil bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, die Änderung des Atom-Gesetzes sei nicht zustimmungspflichtig. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Laufzeitverlängerung führe nicht dazu, dass den Aufgaben der Länder "neuer Inhalt oder eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite" verliehen werde.

"Atomkraft schadet dem Ländle"

Was "Greenpeace"-Aktivisten von dieser Begründung halten, verdeutlichten sie rund 600 Kilometer von Berlin entfernt. Sie entrollten am Atomkraftwerk Neckarwestheim ein 500 Quadratmeter großes Transparent mit der Aufschrift "Atomkraft schadet dem Ländle". Die Laufzeit für den Reaktor war im Januar um acht Jahre verlängert worden, "ohne dass dringend notwendige Sicherheitsnachrüstungen vorgenommen wurden", behauptet "Greenpeace".

Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Kay-Alexander Scholz