Kurz erklärt: das Grundgesetz
23. Mai 2017Im April stieß Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) eine neue Debatte über die sogenannte deutsche "Leitkultur" an. Wofür steht Deutschland? Welche Regeln und Werte definieren das Zusammenleben in der Bundesrepublik? Eine Antwort darauf bietet das deutsche Grundgesetz. Am 23. Mai wird es 68 Jahre alt. Folge 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Frauen haben in Deutschland die gleichen Rechte wie Männer, denn die Gleichberechtigung ist gesetzlich festgeschrieben. Im Alltag sieht das allerdings häufig anders aus.
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, eine Staatsreligion gibt es nicht. Jeder darf seinen Glauben frei ausüben. Auch an nichts zu glauben, ist erlaubt. Die Religionsfreiheit hat aber auch Grenzen.
"Das wird man ja wohl noch sagen dürfen": mehr als nur eine Floskel. In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Den Holocaust zu leugnen, gehört nicht dazu. Wer beleidigt, hetzt oder lügt, kann nach dem Grundgesetz dafür belangt werden.
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, ist automatisch deutscher Staatsbürger. Wer keinen deutschen Elternteil hat, kann trotzdem einen deutschen Pass bekommen - unter bestimmten Voraussetzungen. Die sind in Artikel 116 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Sie kann ihre Minister, aber keine Richter entlassen: die Bundeskanzlerin. Das Grundgesetz regelt, welche Machtbefugnisse dem Staat zustehen - vom Bundespräsidenten über das Parlament bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Auch die Regierungsform ist im Grundgesetz verankert: Deutschland ist eine Demokratie.
Grafik: Anna Wills