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Kroatische Sparer klagen beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte gegen Slowenien

10. Oktober 2003
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Zagreb, den 9.10.2003, RUNDFUNK UND FERNSEHEN KROATIENS, kroat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt eine neue Klage. Es klagen drei Sparer der Bank von Ljubljana in Zagreb gegen Slowenien. Dieses Land wird beschuldigt, gegen die Eigentumsrechte der Kläger verstoßen zu haben, da es Spareinlagen nicht ausgezahlt habe, berichten slowenische Medien.

Nach Einschätzung des Beraters der slowenischen Regierung für Nachfolgeangelegenheiten, Rudolf Gabrovec, ist das Urteil des Gerichtshofs von großer Bedeutung. Er ist auch Mitglied der Delegation, die nach Straßburg gekommen ist, um die Position Ljubljanas zu verteidigen, dass in diesem Fall der Gerichtshof nicht zuständig sei. Gabrovec wollte indes nicht darüber spekulieren, ob sich der Gerichtshof für zuständig erklären werde oder nicht. Ihm zufolge haben die Kläger nicht alle Rechtsmittel im Lande ausgeschöpft, was die Voraussetzung dafür ist, dass der Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg übernommen wird. "Slowenien vertritt den Standpunkt, dass die Sparer der Bank von Ljubljana Kroatien verklagen müssten. Denn es hat das Wiener Abkommen über die Nachfolge des ehemaligen Jugoslawien aus dem Jahre 2001 nicht ratifiziert, was nach dem Dafürhalten Sloweniens die Grundlage für die Auszahlung der Spareinlagen nach territorialen Prinzipien darstellt". Eine Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichtshofes sollte nicht am selben Tag erwartet werden, so Gabrovec. (md)