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Kroatien verteidigt gegenüber OSZE Strafrechtsänderungen

30. Juli 2003

– OSZE befürchtet durch Einführung des Straftatbestands der Verleumdung Gefährdung der Medienfreiheit

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Zagreb, 29.7.2003, HINA, engl.

Der kroatische Außenminister Tonino Picula hat dem OSZE-Vertreter für die Freiheit der Medien geantwortet, der Vorbehalte gegen Änderungen am kroatischen Strafgesetzbuch geäußert hatte, da diese die Freiheit der Medien beeinträchtigen könnten. Das gab das Außenministerium in einer Erklärung bekannt.

Picula teilte Freimut Duve von der OSZE in einem Schreiben mit, dass die Sanktionen, die das Strafgesetzbuch für Verleumdung vorsehe, in Kroatien milder seien als in anderen demokratischen europäischen Staaten. Picula erklärte, die Änderungen zeigten den Versuch der kroatischen Regierung, den bestmöglichen Rechtsrahmen für die Medienindustrie zu schaffen, der auf den europäischen Werten und Standards basiere.

Vor einem Monat hatte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einen Brief an die Regierung Ivica Racan gesandt und dazu aufgefordert, den Entwurf des Artikels 203 des Strafgesetzbuches zurückzuziehen.

Der Leiter der OSZE-Mission in Kroatien, Peter Semneby, sagte am Montag (28.7.) in Split, die OSZE habe eine deutliche Botschaft erhalten, dass Verleumdung so behandelt werden sollte wie im vorherigen Strafgesetzbuch, welches eine Art von Schutz für die Medien gewesen sei.

Laut der OSZE kann Verleumdung Gegenstand einer Zivilklage einer Einzelperson gegen einen Journalisten sein und der Schadenersatz dürfe nicht das Überleben der Medien oder des Journalisten gefährden.

Obgleich es Staaten gebe, in denen Verleumdung als Straftat behandelt werde, so etwa Deutschland, wo die Bestimmung jedoch seit Jahrzehnten nicht mehr angewandt worden sei, stelle die Einführung einer solchen Bestimmung in das kroatische Recht einen großen Schritt zurück dar. (MK)