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Kriegszustand in Berg-Karabach verlängert

10. Januar 2002

– Außenminister Armeniens: Territoriale Integrität, auf der Aserbaidschan besteht, wurde gesetzwidrig in der sowjetischen Epoche geschaffen und stellt eine Folge der Stalin-Zeit dar

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Köln, 10.1.2002, ARKA, ARMENPRESS

ARKA, russ., 10.1.2001

Der Präsident der Republik Berg-Karabach, Arkadij Gukasjan, hat am 8. Januar einen Erlass unterzeichnet, mit dem der Kriegszustand auf dem Gebiet der Republik bis zum 1. Januar 2003 verlängert wird. Das erfuhr die Agentur ARKA beim Pressedienst des Präsidenten der Republik Berg-Karabach.

Es sei daran erinnert, dass der Karabach-Konflikt bislang 35 000 Menschenleben gefordert hatte. Der Konflikt begann 1988, als die mehrheitlich armenische Bevölkerung Berg-Karabachs ihren Austritt aus Aserbaidschan verkündete. Die intensiven Kampfhandlungen wurden im Mai 1994 nach der Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens, das bis jetzt eingehalten wird, eingestellt. Derzeit werden die Verhandlungen zur Regelung des Konflikts, so auch im Rahmen der Minsker OSZE-Gruppe, fortgesetzt. Bislang ist jedoch keine endgültige Lösung des Konflikts gefunden worden. (MO)

ARMENPRESS, russ., 9.1.2002

"Derzeit ist es schwierig vorauszusagen, wie sich der Prozess zur Regelung des Karabach-Problems entwickeln wird. Man muss aber klar feststellen, dass das vergangene Jahr im Zeichen der Treffen der Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans in Paris und Key West stand. Die Treffen gaben Anlass zur Hoffnung, dass das Problem bald gelöst wird." Das erklärte vor Journalisten der armenische Außenminister Wardan Oskanjan. Obwohl die bei jenen Treffen vereinbarten Prinzipien zur Regelung des Konflikts nicht weiter entwickelt worden seien, bewerte Armenien jene Verhandlungen positiv. Sie könnten zur Grundlage der Regelung des Karabach-Problems werden, so Wardan Oskanjan.

Im Jahr 2001 habe Aserbaidschan seinen Anspruch auf Berg-Karabach bekräftigt, indem es die territoriale Integrität unterstrichen habe, so der armenische Außenamtschef. "Armenien hat der internationalen Gemeinschaft die Tatsache deutlich gemacht, dass Aserbaidschan keine historischen, rechtlichen oder moralischen Gründe für seinen Anspruch hat, da Berg-Karabach niemals Teil des unabhängigen Aserbaidschans war. Jene territoriale Integrität, auf der Aserbaidschan besteht, wurde gesetzwidrig in der sowjetischen Epoche geschaffen und stellt eine Folge der Stalin-Zeit dar", sagte Wardan Oskanjan und fügte hinzu, dass die Minsker OSZE-Gruppe die einzige effektive Instanz zur Regelung des Karabach-Problems bleibe.

Was die Beziehungen Armeniens zur Türkei betrifft, so gab es im vergangenen Jahr Wardan Oskanjan zufolge in dieser Frage keine wesentlichen Fortschritte. "Die Türkei besteht weiterhin auf den bisherigen Bedingungen für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Armenien und stellt dabei die Frage der Karabach-Regelung und den Genozid an den Armeniern in den Vordergrund. Armenien hingegen hält sich weiterhin an seine Prinzipien zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen und stellt keine Bedingungen auf", sagte Wardan Oskanjan. (MO)