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Kongress der Roma in Kroatien legt Katalog von Forderungen und Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Lage vor

17. Februar 2003
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Zagreb, 16.2.2003, HINA, engl.

Die Delegierten auf dem ersten Kongress der kroatischen Roma haben am Sonntag (16.2.) Vorschläge für die Lösung der Probleme der Roma-Gemeinschaft ausgearbeitet und Vertreter für die Kooperation mit Parlament, Regierung und Ministerien gewählt. Etwa 200 Vertreter der Roma-Verbände nahmen an dem zweitägigen Kongress teil.

Das Grundproblem der Roma-Minderheit sind die Schwierigkeiten beim Erhalt der Staatsbürgerschaft, die zu weiteren Problemen, wie der Unmöglichkeit, eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz sowie das Recht auf Sozialleistungen und Gesundheitsfürsorge zu bekommen, führten, so Alija Mesic, Präsident des Verbandes der Roma in Stadt und Kreis Zagreb, der den Kongress organisiert hat.

Um das Staatsbürgerschaftsproblem zu lösen, haben die Roma-Verbände die Einrichtung einer Projektgruppe vorgeschlagen, die alle Roma auf eine Liste setzen, die die Kriterien für die Erteilung der Staatsbürgerschaft erfüllen, sie aber noch nicht erhalten haben. Die Projektgruppe solle dann mindestens zweimal pro Jahr mit Vertretern des Innenministeriums zusammenkommen und die Rückkehr der Roma fördern, die Kroatien zu Anfang des Kriegs verlassen haben.

Die Roma forderten den Staat zudem dringend auf, die Vorschul- und Grundschulerziehung ihrer Kinder zu finanzieren und als Wahlfächer Geschichte der Roma und Kulturunterricht für Nicht-Roma-Kinder einzuführen. Darüber hinaus streben sie Zuschüsse für Grundschulkinder sowie bessere Vorsorge- und Bildungsprogramme im Gesundheitswesen an.

Die Verbände fordern die Regierung, der sie ihre Beschlüsse übermitteln wird, auf, die Wohnverhältnisse in Roma-Siedlungen zu verbessern, für eine bessere Kommunikation mit den Behörden zu sorgen und mehr in kulturelle- und Medienprojekte, die die Roma-Gemeinschaft betreffen, zu investieren, sowie die Berichterstattung in den Medien zu erweitern.

Alija Mesic wurde zum Repräsentanten für die Kooperation mit der Behörde der Regierung für Nationale Minderheiten und dem Rat für Nationale Minderheiten gewählt, der in Kürze im Rahmen des vor unlängst geänderten Gesetzes über die Rechte der Minderheiten eingerichtet werden soll. Der Rat wird für die Zuweisung von Mitteln für die Minderheiten zuständig sein. (...) (MK)