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Politik

Die Anklage hat versagt

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Dirke Köpp
16. Januar 2019

Die Freisprüche der früheren Machthaber der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé, sind ein neuer Rückschlag für den Internationalen Strafgerichtshof und ein Hohn für die Opfer, meint Dirke Köpp.

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Niederlande Internationaler Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag
Bild: picture-alliance/AP Photo/M. Corder

Für die Opfer der politischen Krise in der Elfenbeinküste sind es fast acht verlorene Jahre. So lange ist es her, dass der frühere ivorische Präsident Laurent Gbagbo und sein früherer Jugendminister Charles Blé Goudé verhaftet worden sind. Wenig später übernahmen die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStgH) in Den Haag die Ermittlungen wegen des Vorwurfs schwerster Menschenrechtsverbrechen.

Ein kurzer Rückblick: Nach der Wahl in der Elfenbeinküste Ende 2010 hatte das Land auf einmal zwei Präsidenten: Laurent Gbagbo, der das Land dank mehrfacher Wahlverschiebungen von 2000 bis 2010 regiert hatte, und Alassane Ouattara, einen langjährigen Oppositionspolitiker. Den Vereinten Nationen, der EU und der ehemaligenh Kolonialmacht Frankreich galt Ouattara als rechtmäßiger Sieger der Präsidentenwahl, Gbagbo aber ließ sich trotzdem vereidigen. Rund 3000 Todesopfer forderte der monatelange Machtkampf. An dessen Ende wurde Laurent Gbagbo verhaftet und einige Monate später dem IStGh überstellt, vier Jahre später begann der Prozess.

Abrupte Freisprüche

Drei Jahre dauerte das Verfahren vor dem IStGh - bevor es jetzt abrupt mit zwei Freisprüchen endete. Denn trotz zahlreicher Zeugenaussagen konnten Chefanklägerin Fatou Bensouda und ihre Kollegen den Richtern nicht ausreichend beweisen, dass es einen "gemeinsamen Plan" gegeben habe, Laurent Gbagbo an der Macht zu halten. Einen Plan, der das Sterben von Zivilisten billigend in Kauf genommen oder sogar angeordnet hätte.

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Dirke Köpp leitet die Redaktion Französisch für Afrika

Es ist ein Szenario, das einem bekannt vorkommt: Gbagbo ist der dritte hochrangige afrikanische Politiker, dem die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes keine Schuld nachweisen können. Schon 2014 mangelte es an Beweisen für die Schuld des kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta an den 1300 Toten und 600.000 Flüchtlingen der Krise nach den Wahlen in Kenia von 2007. Die Anklage gegen Kenyatta wurde daraufhin fallen gelassen. Ähnlich geschah es im Fall des kenianischen Vize-Präsidenten William Ruto. Die Verbrechen, die Kenyatta und Ruto zur Last gelegt wurden, ähnelten in vielen Aspekten denen, die Laurent Gbagbo vorgeworfen wurden. 2018 wurde der frühere kongolesische Milizenführer Jean-Pierre Bemba freigesprochen: Man konnte ihm nicht nachweisen, dass es seine Befehle waren, die die Miliz in der Zentralafrikanischen Republik dazu brachten, zu morden, zu brandschatzen und Menschen zu quälen. Sudans Machthaber Omar al-Bashir kann erst gar nicht der Prozess gemacht werden, weil er sich einer Festnahme entzieht.

Das macht wütend. Und es wirft Fragen auf: Arbeiten die Ankläger so schlampig, dass eine Verurteilung verhindert wird? Oder sind die hochrangigen Politiker, um die es geht, so gut vernetzt, dass eine Beweisaufnahme unmöglich ist? In den Fällen von Kenyatta und Bemba ist bekannt, dass es zur Einschüchterung und Bestechung von Zeugen kam. Bemba wurde deswegen sogar verurteilt.

Wasser auf die Mühlen der Kritiker

Diese Rückschläge sind Wasser auf den Mühlen der Kritiker des IStGh. Gerade in Afrika gibt es viele, für die das Gericht nur ein weiteres Instrument der internationalen Gemeinschaft ist, um Afrika zu schwächen. Dabei ist es nicht von der Hand zu weisen, dass es bei den politischen Krisen in Afrika (aber natürlich auch anderswo) immer die Zivilisten sind, die am meisten leiden. Auch von Siegerjustiz ist bei den Kritikern die Rede. So wurde im Fall der Elfenbeinküste die Rolle des heutigen Präsidenten Alassane Ouattara und seiner Anhänger - oder sollte man besser sagen: Schergen? - überhaupt nicht untersucht. Dabei waren möglicherweise auch sie nicht so unschuldig an der Eskalation der Krise, wie sie es aussehen lassen.

Im Fall Gbagbo / Blé Goudé kann die Anklage zwar noch Berufung einlegen gegen die Freisprüche. Aber wieso sollte sie gerade jetzt die Beweise finden, die sie in den vergangenen Jahren nicht erbringen konnte?

Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Opfer der politischen Krise in der Elfenbeinküste (und in Kenia, der Zentralafrikanischen Republik, im Sudan) - juristische Gerechtigkeit gibt es für sie nicht. Es ist beinahe so, als wären die Toten nicht die Folge menschlichen Willens und menschlicher Skrupellosigkeit, sondern die unvermeidbaren Folgen einer plötzlich hereingebrochenen Naturkatastrophe: Keiner wird zur Rechenschaft gezogen, obwohl die Zahl der Opfer und der Schaden riesig sind. Darf das wahr sein?