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Politik

Neue Befugnisse für die Bundespolizei

30. November 2020

Nach dem Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz soll nun auch die Bundespolizei unter bestimmten Bedingungen verschlüsselte Kommunikation mitlesen dürfen. Das steht in einem Eckpunktepapier der großen Koalition.

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Symbolbild Polizei und Bundespolizei
Bild: picture-alliance/HMB Media/H. Becker

Die große Koalition hat sich nach langem Streit auf die Grundzüge eines neuen Gesetzes verständigt, das der Bundespolizei mehr Befugnisse einräumen soll. Dazu soll auch die umstrittene Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zählen, also das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Chatdiensten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier der Regierungskoalition hervor.

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition der Bundespolizei ermöglichen, mit modernen technischen Fahndungsmethoden auf neue Gefahren reagieren zu können. Ursprünglich hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits im Frühjahr eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ins Kabinett bringen wollen - allerdings stießen seine Pläne auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD. Dabei ging es unter anderem um die Quellen-TKÜ.

Der Kompromissentwurf der Koalition sieht nun vor, die Befugnisse zur Quellen-TKÜ auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität zu begrenzen. Weiterhin nicht erlaubt sein wird der Bundespolizei die Online-Durchsuchung. Auch die elektronische Gesichtserkennung ist in den Eckpunkten nicht vorgesehen.

Deutschland l Bund rechnet mit hohen Kosten für Drohnenabwehrsystem an Flughäfen
Diese Drohne bleibt zum Glück weit weg von einem Flugzeug in der Nähe des Airports DüsseldorfBild: picture alliance/dpa/J. Stratenschulte

Auch zuständig bei Delikten mit Drohnen

Zugleich soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei "unerlaubtem Aufenthalt" in Deutschland auch selbst übernehmen können. In die gleiche Richtung zielen auch einige andere Erweiterungen. Die Bundespolizei soll etwa selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Bisher mussten dazu immer die Landespolizeien herangezogen werden. Neu ist zudem die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. Auch soll es der Bundespolizei erlaubt werden, Handys und Mobilfunkkarten zu lokalisieren.

Ausgehandelt wurde der Kompromiss von den Fraktionsvizes Dirk Wiese (SPD) und Thorsten Frei (CDU). Wiese zeigte sich zufrieden mit dem "sehr gelungenen Kompromiss", der die "tägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten konkret verbessert". Auch die Unionsseite zeigte sich zufrieden. Die Koalition habe gezeigt, dass sie imstande sei, "auch noch am Ende der Legislaturperiode schwierige Gesetzgebungsvorhaben voranzubringen", sagte Frei. Das Gesetz sei "ein Stück Wertschätzung der Arbeit der Bundespolizei".

Thorsten Frei MdB CDU
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten FreiBild: DW/Anila Shuka

Einhelliges Nein bei der Opposition

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam von der Opposition. Das neue Gesetz sei "der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat und gläserner Bürger", warnte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. "Dass die große Koalition die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen wie der Quellen-TKÜ ausstatten will, ist nicht nachvollziehbar."

Die Linke sei "explizit und deutlich" gegen die Einführung der Quellen-TKÜ, sagte auch deren Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler. Nötig sei nicht mehr Überwachung, sondern "mehr demokratische Kontrolle" der Polizeibehörden. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete die Quellen-TKÜ als "verfassungsrechtlich hochumstritten".

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach von einem faulen Kompromiss. "Leider vermissen wir maßgebliche Änderungen und Befugniserweiterungen, die die Bundespolizei ins 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen", erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Heiko Teggatz. Er verlangte unter anderem die Möglichkeit der elektronischen "Gesichts-, Verhaltens- und Kennzeichenerkennung".

Bei der Bundespolizei sind mehr als 51.000 Menschen beschäftigt, darunter etwas weniger als 43.000 Polizeibeamte und Anwärter. Die Bundesbehörde ist vor allem für den Grenzschutz sowie die Sicherheit im Bahn- und Luftverkehr zuständig.

kle/uh (afp, dpa)