Klage gegen Textildiscounter KiK abgewiesen
10. Januar 2019Fast sechseinhalb Jahre nach dem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi hat das Landgericht Dortmund Schmerzensgeldklagen von Betroffenen abgewiesen. Grund sei Verjährung, sagte ein Gerichtssprecher. Dabei wurde nach pakistanischem Recht geurteilt, das laut einem eingeholten Gutachten vorsieht, dass Ersatzansprüche nach höchstens zwei Jahren verfallen.
Vier Kläger aus Pakistan hatten von dem deutschen Textildiscounter KiK jeweils 30.000 Euro gefordert. Sie machten geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards, etwa beim Brandschutz, hingewirkt habe.
KiK: Feuer war Folge eines Anschlags
KiK wies dies im Verfahren zurück. Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, an dem das Textilunternehmen keine Schuld trage. Die Fabrik des Lieferanten habe keine Brandschutzmängel aufgewiesen. Ein KiK-Vertreter sagte nach der Entscheidung, unabhängig von juristischen Auseinandersetzungen habe sein Konzern 6,15 Millionen US-Dollar (umgerechnet 5,32 Millionen Euro) an Betroffene gezahlt.
Klägerin Saeeda Khatoon, die ihren Sohn bei dem Fabrikbrand verlor, zeigte sich von dem Richterspruch enttäuscht. Selbst wenn der Brand - wie von Kik vorgebracht - durch einen Anschlag ausgelöst worden sei, habe das Unternehmen Sicherheitsregeln missachtet. So habe es keine Fluchtmöglichkeit durch einen Notausgang gegeben, sagte Khatoon der Deutschen Welle (DW).
Auch Gewerkschaftsvertreter aus Pakistan kritisierten das Urteil. Nasir Mansoor, stellvertretender Generalsekretär der National Trade Union Federation, sagte ebenfalls der DW, man werde weiter dafür kämpfen, dass internationale Unternehmen für die Situation der Arbeiter in Pakistan Verantwortung übernehmen.
"Gravierende Lücken im Rechtssystem"
Mehrere Entwicklungsorganisationen, darunter Brot für die Welt und Misereor, werteten die Dortmunder Gerichtsentscheidung als Beleg für "gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem" und als "klaren Handlungsauftrag an die Politik". Germanwatch kritisierte, Rechtsansprüche von Betroffenen würden durch zu knappe Verjährungsfristen, die fehlende Möglichkeit von Sammelklagen und unrealistische Anforderungen an die Beweiserbringung torpediert. Hier müsse der Gesetzgeber aktiv werden.
jj/uh (DW, dpa, afp, epd, kna)