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Kirche in Rumänien erhält konfisziertes Eigentum zurück

7. Juni 2002

– Senat billigt einschlägigen Regierungserlass

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Bukarest, 7.6.2002, ADZ, deutsch

Der Senat hat Donnerstag (6.6.) den Regierungserlass betreffend die Rückerstattung des von den Kommunisten konfiszierten kirchlichen Eigentums gebilligt, schreibt "Adevarul". Dabei wurden auch alle Zusatzanträge aufgenommen, die zwischen der PSD (Sozialdemokratische Partei- MD) und dem UDMR (Ungarnverband- MD) ausgehandelt und ins Protokoll der Zusammenarbeit aufgenommen worden waren. Zuletzt hatte Papst Johannes Paul II. darauf bestanden, dass die enteigneten Güter der Katholischen Kirche dringend zurückgegeben werden sollen. Die Gesetzesvorlage bezieht sich auf die Periode 6. März 1945 - 22. Dezember 1989, für die Abwicklung der Rückgabe wird eine Kommission gebildet, die aus Vertretern von fünf Ministerien und des Generalsekretariats der Regierung besteht. Die diesbezüglichen Ansuchen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes hinterlegt werden. In dem Fall, dass die in Frage kommenden Immobilien gegenwärtig einer öffentlichen Bestimmung dienen (Schulen, Museen, Spitäler, Asyle), kann der Besitzer zwischen einer Entschädigung in Lei oder der Rückgabe des Gebäudes wählen, wobei er allerdings verpflichtet ist, dessen Bestimmung fünf Jahre lang beizubehalten. Auch ein fallweiser Mieterschutz gilt für fünf Jahre. Laut Schätzung der ungarischen Kirchen haben schon diese allein ein Anrecht auf die Rückerstattung von 2000 Gebäuden, davon wurden bisher zehn zurückgegeben. (fp)