Ab August bekommen Eltern, die sich zu Hause um ihren Nachwuchs kümmern ein Betreuungsgeld. Allen anderen Eltern garantiert der Staat einen Betreuungsplatz für jedes Kind zwischen einem und drei Jahren. Wenn nicht, sollen Mütter und Väter klagen können. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine große Lücke.