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Politik

Keine Osterruhe: Kirchen können Messen feiern

25. März 2021

Dass es selbst von Kirchenseite in Deutschland der Protest gegen den dann zurückgezogenen Oster-Lockdown gab, sollte einer christlichen Regierungspartei zusätzlich zu denken geben. Nun können die Gemeinden frei handeln.

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Deutschland Gottesdienst der chaldäischen Gemeinde Berlin
Reicht das? Eine Aufforderung der chaldäischen Kirchengemeinde in Berlin an ihre BesucherBild: Christoph Strack/DW

Nach dem Verzicht auf den verschärften Lockdown am Oster-Wochenende hat die Bundesregierung auch ihre Bitte an die Kirchen zurückgezogen, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Das Bundespresseamt verschickte eine Neufassung der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom frühen Dienstagmorgen, in der die komplette Passage zur ursprünglich geplanten Osterruhe weggefallen ist. Damit entfällt auch der dort enthaltene Satz: "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen."

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Vereinbarungen zu zwei zusätzlichen "Ruhetagen" über Ostern am Mittwoch zurückgezogen. Sie entschuldigte sich und begründete den Schritt mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Auf die Frage, ob damit auch die Bitte an Religionsgemeinschaften entfällt, hatte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer zunächst nur ausweichend geantwortet.

Ein großes Bedürfnis

Die Aufforderung zum Verzicht auf Präsenzgottesdienste war auf Widerstand in der katholischen und der evangelischen Kirche gestoßen. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Bitte kritisiert. Aus der katholischen Kirche ist zu hören, dass man nun - ungeachtet der steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Coronavirus - Gottesdienste in den Kirchen abhalten wolle. So bat der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer die Kirchengemeinden in seinem Bistum, zu Ostern Gottesdienste mit Besuchern zu feiern. Zu dieser Empfehlung sei er nach gemeinsamen Beratungen der katholischen und evangelischen Bischöfe in Niedersachsen sowie mit weiteren Verantwortlichen in seiner Diözese gelangt, teilte das Bistum Hildesheim mit. Die geltenden Hygienevorschriften sollten eingehalten werden und die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern.

EKD überlässt es den Gemeinden 

Auch das Erzbistum Hamburg will Präsenzgottesdienste an den Kar- und Ostertagen anbieten. Das schreibt Generalvikar Ansgar Thim in einem Brief an die Pfarrer und Verantwortlichen in den 41 Pfarreien des Erzbistums zwischen Flensburg und Neubrandenburg. Für die Gläubigen seien der Kirchgang und die Feier der österlichen Tage essenzieller Bestandteil des eigenen Glaubenslebens und gerade in dieser Zeit ein großes Bedürfnis. Dem Schreiben des Generalvikars sind nach Angaben des Erzbistums Gespräche mit den Landesregierungen Hamburgs, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns vorausgegangen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lässt die einzelnen Gemeinden entscheiden, ob sie unter den Bedingungen der Corona-Pandemie Ostergottesdienste in Präsenz anbieten. Die Entscheidungen würden "unter Berücksichtigung der pandemischen Situation vor Ort - insbesondere der Inzidenzwerte - verantwortungsvoll getroffen", teilte die EKD in Hannover mit.

ml/rb (KNA, epd, dpa)