Keine lange U-Haft wegen überlasteter Justiz
26. Juni 2018Die dauerhafte Überlastung des zuständigen Gerichts rechtfertigt keine überlange Untersuchungshaft. Ein mutmaßlicher Straftäter muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden, wenn sein Prozess aufgrund überlasteter Justizbehörden nicht vorankommt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem neuen Beschluss klargestellt. Die Karlsruher Richter entschieden darin, es dürfe nicht zulasten von Angeklagten gehen, wenn der Staat "seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte" nicht genüge und die Justiz mit zu wenig Personal ausstatte. Anderenfalls werde das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt, erklärten sie.
Mehr als ein Jahr Untersuchungshaft
Konkret ging es um einen Angeklagten, dem schwere räuberische Erpressung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wurde. Im November 2016 kam er in U-Haft. Die entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ging im April 2017 beim Landgericht Dresden ein. Der Vorsitzende der Strafkammer wies auf eine dauerhafte Überlastung des Gerichts hin. Anschließend musste der Mann ohne Unterbrechung noch einmal sieben Monate bis zum Prozessauftakt einsitzen. Die Hauptverhandlung begann daher erst ein Jahr und einen Monat nach Beginn der U-Haft.
Lange U-Haft nur bei schwierigen Ermittlungen
Das hielt der Überprüfung in Karlsruhe nicht stand. Die Überlastung der in dem Fall zuständigen Staatsschutzkammer war seit längerem bekannt. Normalerweise müsste nach Zulassung der Anklage innerhalb von drei Monaten der Prozess begonnen werden. Die Richter beanstanden auch, dass im Schnitt weit weniger als einmal pro Woche verhandelt wurde. Das sogenannte Beschleunigungsgebot verpflichtet die Justiz, ihre Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und zügig zu einem Urteil zu kommen.
Mehr als sechs Monate Untersuchungshaft sind nur gerechtfertigt, wenn die Ermittlungen besonders schwierig oder umfangreich sind. Das Oberlandesgericht Dresden muss nach diesen Vorgaben nun erneut über die weitere U-Haft des Mannes entscheiden - und ihn damit wohl freilassen. Laut Deutschem Richterbund mussten die Oberlandesgerichte 2017 in 51 Fällen dringend Tatverdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen. 2016 passierte dies demnach 41-mal.
sam/jj (dpa, epd)