1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Katholische Kirche Rumäniens erhält Besitz zurück

24. Oktober 2002

Ob von Bukarest beschlossene Regelung tragfähig ist, muss die Zukunft zeigen

https://p.dw.com/p/2m0Z

Bukarest, 21.10.2002, 513 GMT, RADIO RUMÄNIEN INTERNATIONAL, rumän.

Das schwierige Problem der Rückgabe von Kirchenbesitz beschäftigt wieder die Behörden in Bukarest. Bekannt ist seit langem, dass griechisch-katholische und römisch-katholische Gläubige in Rumänien ihre Gottesdienste in orthodoxen Kirchen feiern müssen. Eigentlich sind es ihre eigenen Kirchen, das kommunistische Regime hatte sie jedoch seinerzeit beschlagnahmt.

Über eine Lösung dieser Angelegenheit ist lange Zeit nicht entschieden worden. Die Geistlichen vertraten die Ansicht, dass das Problem nur im Rahmen des ökumenischen Dialogs gelöst werden kann. Die Laien oder richtiger die Behörden beschränkten sich darauf, die Schwierigkeiten festzustellen und sich als Vermittler anzubieten.

Am 1. Juni (2002 – MD) forderte Papst Johannes Paul II. die rumänischen Behörden auf, der katholischen Kirche ihren Besitz zurückzugeben, der in der Zeit der kommunistischen Herrschaft beschlagnahmt worden war. Der Heilige Vater drückte gleichzeitig seine Hoffnung aus, dass dabei auf die diesbezüglichen Abkommen zwischen der orthodoxen Kirche, der katholischen Kirche und dem Heiligen Stuhl zurückgegriffen wird. Ebenfalls damals machte der Papst darauf aufmerksam, dass der Respekt und die Zusammenarbeit zwischen den Konfessionen gefestigt werden, wenn sich die weltlichen Behörden nicht damit begnügen, Lösungen vorzuschlagen, sondern wenn sie zur Tat schreiten und Kirchenbesitz zurückgeben, den die Kommunisten beschlagnahmt hatten.

Zwei Tage später erklärte Premier Adrian Nastase, dass das rumänische Parlament möglicherweise im Herbst ein Gesetz über die Rückgabe von Kirchenbesitz beschließen wird. Wie sieht dieses Gesetz nun aus?

Am Donnerstag (17.10.) hat die Regierung in Bukarest beschlossen, dass Kirchen und Klöster mit den dazu gehörenden Grundstücken, in denen regelmäßig Gottesdienste gefeiert werden, nicht zurückgegeben werden können. Nach den neuen Regelungen gilt die Enteignung von Kirchenbesitz in der Zeit zwischen dem 6. März 1945 und dem 22. Dezember 1989 nur dann als unrechtmäßig, wenn keine gerechte und angemessene Entschädigung gezahlt wurde. Wurde eine Entschädigung gezahlt, wird diese jedoch als unzureichend angesehen, kann die Rückgabe des Kirchenbesitzes oder ein anderer Ausgleich nur erfolgen, wenn vorher die Entschädigung zurückgezahlt wird.

Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen angewandt werden. (me)