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Kasachstan überprüft Fernseh- und Rundfunksender auf Einhaltung des Mediengesetzes

18. Februar 2002

– Kommission empfiehlt, den Betrieb einiger Sender vorübergehend einzustellen

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Köln, 18.2.2002, DW-radio / Russisch

In Kasachstan könnten wegen Verstößen gegen die Gesetze der Republik eine Reihe von Fernseh- und Rundfunkgesellschaften ihren Betrieb einstellen. Derzeit werden in der Republik die Fernseh- und Rundfunkgesellschaften überprüft, wobei festgestellt werden soll, ob sie die Rundfunkgesetze einhalten. Die Überprüfung nimmt die für Wettbewerbe um Fernseh- und Rundfunkfrequenzen zuständige Kommission vor.

Der Leiter der Kommission und Vizepremier Baurschan Muhamedschanow teilte am Freitag (15.2.) in Astana mit, die Kommission habe die Tätigkeit von acht Fernseh- und Rundfunkgesellschaften in den Gebieten Akmola und Karaganda überprüft. Als Ergebnis der Arbeit der Kommission sei dem Ministerium für Kultur, Information und gesellschaftliche Eintracht empfohlen worden, den Betrieb der Fernsehsender "Temirtauskij Kommertscheskij Kanal", "43 Kanal" und "TW-29" in der Stadt Temirtau (Gebiet Karaganda) sowie die Tätigkeit der Gesellschaft "Telestudija STS" in der Stadt Stepnogorsk (Gebielt Akmola) für die Dauer von sechs Monaten einzustellen. Nach Angaben der Kommission bestehen derzeit in der Republik 124 Fernsehgesellschaften, von denen 75 Prozent das Mediengesetz einhalten, die restlichen ignorieren es oder befolgen das Gesetz in keiner Weise. (MO)