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Kasachstan lehnt neue Bestimmungen der UN-Konvention gegen Folter ab

22. Mai 2002

– Kasachische Menschenrechtler: Staatsmacht will Republik der Kontrolle internationaler Organisationen entziehen

https://p.dw.com/p/2Cg1

Köln, 20.5.2002, DW-radio / Russisch

Kasachstan hat es abgelehnt, zwei neue Bestimmungen der UN-Konvention gegen Folter zu akzeptieren. Der auf der 28. Sitzung des entsprechenden Ausschusses der Vereinten Nationen eingebrachte Artikel 21 billigt dem Ausschuss das Recht zu, gegen jedes Land vorzugehen, das die Konvention unterzeichnet hat und das im Verdacht steht, Folter anzuwenden. Artikel 22 gewährt dem Ausschuss die Möglichkeit, Klagen von Bürgern, gegen die Folter angewandt wurde, in Umgehung der staatlichen Behörden des gegebenen Landes direkt entgegenzunehmen.

Die Weigerung Kasachstans, beide Bestimmungen anzuerkennen, zeigt nach Ansicht des UN-Ausschusses, dass die Republik bestrebt ist, das gesetzwidrige Vorgehen der Rechtsschutzorgane des Landes, die gegen Verdächtige Folter einsetzen, zu verschleiern.

Beim kasachischen Internationalen Büro für Menschenrechte betrachtet man diese Situation als "weiteren Versuch der kasachischen Staatsmacht, die Republik der Kontrolle internationaler Organisationen und der Weltöffentlichkeit in den Bereichen zu entziehen, in denen eine Kontrolle die notwenige Garantie dafür darstellt, dass die Verpflichtungen bei der Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger Kasachstans erfüllt werden". (MO)