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Kasachstan geht gegen terroristische Organisationen vor

15. Oktober 2004
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Astana, 15.10.2004, GAZETA.KZ, russ.

Das Oberste Gericht der Republik Kasachstan muss nun darüber entscheiden, ob vier internationale Organisationen, deren Tätigkeit auf dem Territorium des Landes vom Geheimdienst aufgedeckt worden ist, als terroristisch eingestuft werden. Das teilte der Nachrichtenagentur "Kazakhstan today" der Pressedienst des Obersten Gerichts Kasachstans am 15. Oktober mit.

Das Verfahren wurde auf Initiative der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet, die dem Obersten Gericht Material über die vier folgenden Organisationen vorgelegt hatte: "Al Kaida", "Islamische Partei Ostturkestan", "Kurdischer Volkskongress" und "Islamische Bewegung Usbekistans".

Das Oberste Gericht teilte mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antrag betont habe, dass gemäß der kasachischen Verfassung in Kasachstan die Gründung und Betätigung gesellschaftlicher Organisationen verboten sei, deren Vorgehen auf eine gewaltsame Änderung der Verfassungsordnung abziele, die Integrität des Landes zerstöre sowie Zwist zwischen Volksgruppen, Religionen, Bevölkerungsschichten und Familienklans schüre, und die darüber hinaus bewaffnete Einheiten bilden würden, die nicht von der Gesetzgebung vorgesehen seien. Außerdem sei Kasachstan einer Reihe internationaler Konventionen und Verträge zur Terrorismusbekämpfung beigetreten. Da Kasachstan UNO-Mitglied sei, sei das Land dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Betätigung von Terroristen in seinem Land gemäß den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu unterbinden.

Ferner habe das Komitee für nationale Sicherheit in der Region Almaty internationale Organisationen aufgespürt, deren Ziel die "Gründung islamischer Staaten in aller Welt" sei. Sowohl in Kasachstan als auch in anderen GUS-Staaten würden Mittel für die notwendige "Befreiungsbewegung" gesammelt und Kämpfer angeworben, so der Pressedienst.

Wie bereits berichtet wurde, legte das Komitee für nationale Sicherheit der Generalstaatsanwaltschaft gemäß Artikel 21 des Gesetzes "Über die Terrorismusbekämpfung" eine Liste terroristischer Organisationen vor. (MO)