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Was bringen UN-Verträge?

25. Juni 2009

Zur Anti-Folter-Konvention der UN gehört seit 2002 ein Protokoll, das Präventivmaßnahmen gegen Folter vorsieht. Auch die EU ist aufgefordert, es mit Leben zu erfüllen.

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Szene aus einem Amnesty International-Film zeigt Waterboarding (Foto: dpa)
Eine Szene aus einem Amnesty International-Film zeigt WaterboardingBild: picture alliance / dpa

Nicht nur im Iran gehört es zu den Methoden der Sicherheitsorgane, Oppositionelle durch Folter – vor allem im Gefängnis – zu traktieren. Nach wie vor wird in über 80 Länder gefoltert. Straflosigkeit – so die Erfahrung – ist eine der entscheidenden Ursachen dafür, dass die Folterpraktiken so schwer zu beenden sind. Immer wieder setzten sich die Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen dafür ein, der Anti-Folterkonvention ein Zusatzprotokoll hinzuzufügen. Denn, so die weitere Erkenntnis: Für eine wirksame Verhinderung von Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung braucht es über die Abschreckung durch Bestrafung hinaus - schon vor der Tat - ein präventives Konzept.

Die USA stimmten dagegen

Das gelang 2002. Obwohl oder gerade wegen der Blockade der USA, damals noch unter Präsident Bush, setzten sich die Befürworter eines solchen Protokolls zunächst im zuständigen Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen durch. Dagegen stimmten damals mit den USA die Vertreter von Russland, China, Kuba, Libyen, Ägypten und Pakistan. Und das ist auch eine Aussage über die Bereitschaft dieser Regierungen, die Antifolter-Konvention im eigenen Land durchzusetzen.

Auch Altenheimbewohner können Folteropfer sein

Nach der Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung wurde das Fakultativprotokoll zur Ratifizierung aufgelegt und ist seit dem 22. Juni 2006 in Kraft. Das Protokoll trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht nur staatliche Organe Täter sein können und dass auch andere Personengruppen als Gefängnisinsassen Opfer grausamer oder erniedrigender Behandlung sein können: so zum Beispiel Bewohner von Altenheimen oder Patienten in psychiatrischen Einrichtungen.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, durch die Einrichtung eines effizienten, nationalen Besuchssystems schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Personen, denen die Freiheit entzogen ist, präventiv zu verhindern. Die dadurch entstehende Sensibilisierung und die Überwachung der Einrichtung und des Verhaltens soll potentielle Täter abhalten.

Auch in der EU nicht alles koscher

Auch Deutschland ist inzwischen dem Fakultativ-Protokoll der Anti-Folter-Konvention beigetreten. Das nationale Menschenrechtsinstitut, der UN-Sonderberichterstatter und die NGOs kritisieren jedoch, dass es bislang nicht gelungen ist, das neue Instrument wirksam mit Leben zu erfüllen. Zwar sind Folter und grausame unmenschliche Behandlung in Deutschland nicht an der Tagesordnung und eher die Ausnahme, aber auch in EU-Ländern mit hohem Menschenrechtsstandards gibt es bei Abschiebesituationen abgelehnter Asylbewerber und in Haftanstalten Grenzbereiche und Probleme.

Vor allem die EU-Staaten aber haben nach Auffassung von Experten und NGOs die Chance und die Verpflichtung, bei der Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention beispielhaft voran zu gehen – damit es in Zukunft weltweit immer weniger Menschen gibt, die solche unmenschlichen, grausamen Torturen erleiden müssen.

Autorin: Ulrike Mast-Kirschning

Redaktion: Manfred Götzke