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Jugoslawisches Verfassungsgericht setzt Ausschluss von Abgeordneten der Kostunica-Partei aus dem serbischen Parlament außer Kraft

18. Oktober 2002

– Serbischer Premier Djindjic bestreitet Zuständigkeit des jugoslawischen Bundesgerichts

https://p.dw.com/p/2ky0

Belgrad, 16.10.2002, B92

B92, engl., z.T. nach BETA, 16.10.2002

Das jugoslawische Verfassungsgericht hat heute (16.10.) eine einstweilige Arndordnung erlassen, die es den Abgeordneten der Demokratischen Partei Serbiens ermöglicht, in das serbische Parlament zurückzukehren. Die Maßnahme wird solange in Kraft bleiben, bis das Gericht seine Bewertung der Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Verwaltungsausschusses des Parlaments, mit der der Demokratischen Partei Serbiens ihre Sitze entzogen wurden, abgeschlossen hat.

Der Verwaltungsausschuss hatte der Demokratischen Partei Serbiens zunächst 21 Sitze entzogen. Nachdem das jugoslawische Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Beschlusses angezweifelt hatte, entschied die regierende demokratische Opposition Serbiens im Juli, der Partei sollten alle 45 Sitze im Parlament entzogen werden. Die Demokratische Partei Serbiens des jugoslawischen Präsidenten Vojislav Kostunica wurde daraufhin aus der Regierungskoalition ausgeschlossen und ihr wurden alle 45 Sitze entzogen.

"Die einstweilige Anordnung wird die ungestörte, rechtmäßige und legitime Arbeit des serbischen Parlaments ermöglichen, im Einklang mit dem Willen des Volkes", erklärte Richter Veselin Lekic.(...) (MK)

B92, engl, nach FoNET, 16.10.2002

Der serbische Premierminister Zoran Djindjic hat heute (16.10.) erklärt, eine Entscheidung über die Parlamentsmandate der Demokratischen Partei Serbiens liege in der Zuständigkeit des Serbischen Verfassungsgerichts. "Das entspricht den Gesetzen der Republik", so der Premierminister. "Das Bundesverfassungsgericht kann jetzt keine Entscheidungen fällen, da das Serbische Verfassungsgericht bereits entschieden hat, dass es befugt ist, sich mit diesem Fall zu befassen. Und wenn das serbische Verfassungsgericht entscheidet, dass der Verwaltungsausschuss des Parlaments nicht befugt ist, das Gesetz anzuwenden, dann ändert das die Sachlage ernsthaft", so Djindjic.

"Das jugoslawische Verfassungsgericht kann genauso gut urteilen, es sei zuständig für die Organisation der Fußballweltmeisterschaft", fügte der Premierminister hinzu. (MK)