Zwei Stimmen
14. Juli 2009Die Erststimme
Mit der Erststimme wird über den Wahlkreis-Abgeordneten entschieden. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, aus denen jeweils nur ein Abgeordneter in den Bundestag gewählt werden kann - der mit den jeweils meisten Stimmen. Bis auf wenige Ausnahmen erringen nur Kandidaten von CDU/CSU oder SPD solche so genannten Direktmandate.
Dabei gilt die relative, die so genannte einfache Mehrheit - und nicht, wie etwa in Frankreich, die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte aller Stimmen.
Bei einer relativen Mehrheit wie in Deutschland fallen die Stimmen für die anderen Bewerber unter den Tisch - das sind oft mehr Stimmen als für den einen Gewinner. Eine absolute Mehrheit würde häufig einen zweiten Wahlgang, also Stichwahlen erfordern.
Die Zweitstimme
Die andere Hälfte der insgesamt 598 Bundestagsabgeordneten - also ebenfalls 299 Abgeordnete - zieht über die von den Parteien in den Bundesländern aufgestellten Listen ins Parlament ein. Diese Landeslisten werden mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Wahlzettels gewählt.
Die Zweitstimme ist die wichtigere von beiden Stimmen: Mit ihr entscheidet sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei.
Alle Zweitstimmen zusammen entscheiden über die Stärke der Parteien im Bundestag. Die 299 Landeslisten-Mandate sind zudem nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke auf die Bundesländer verteilt. So bildet der Bundestag auch die föderale Struktur Deutschlands ab.
Autor: Jochen Vock
Redaktion: Kay-Alexander Scholz