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Italienischer Sterbehilfe-Aktivist freigesprochen

23. Dezember 2019

Auch in Italien löst das Thema Sterbehilfe immer wieder neue Debatten aus. Marco Cappato hatte einem Freund zum assistierten Suizid in der Schweiz verholfen. Das Schwurgericht befand, er habe keine Straftat begangen.

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Italien Milan | Marco Cappato im Gerichtssaal
Marco Cappato im Gerichtssaal (Bildmitte)Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS/M. Corner

Cappato, ein früherer Europaabgeordneter der Radikalen Partei, hatte im Februar 2017 einen Freund zu einer Spezialklinik in die Schweiz begleitet. Es handelte sich um den als "DJ Fabo" bekannten Mailänder Musiker Fabio Antoniani, der nach einem Unfall unter einer Tetraplegie litt, einer besonders schweren Form der Querschnittslähmung.

Nach dessen Suizid zeigte sich Cappato in Italien selbst an und wurde wegen Verstoßes gegen einen Artikel des italienischen Strafgesetzbuches angeklagt. Das Schwurgericht in Mailand verwies den Fall seinerzeit aber an das Verfassungsgericht.

Die beigeordnete Staatsanwältin Tiziana Siciliano sprach laut der Zeitung "La Repubblica" (Onlineausgabe) von einem "historischen Tag"; die Entscheidung bringe den zweiten Verfassungsartikel Italiens, die Freiheitsrechte des Menschen, zu voller Geltung. Siciliano wie auch Cappatos Anwältin Filomena Gallo forderten das Parlament zur Schließung von Gesetzeslücken auf.

Italien Gericht Sterbehilfe
Die katholische Kirche wehrt sich gegen jede Erleichterung der SterbehilfeBild: picture-alliance/AP Photo/D. Dal Zennaro

Das Verfassungsgericht in Rom hatte den aktuellen italienischen Strafrechtsartikel 580 über Anstiftung und Beihilfe zum Suizid in einer Entscheidung im September so ausgelegt, dass es nicht unter allen Umständen strafbar sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. 

Das höchste Gericht forderte zugleich das Parlament zu einer genaueren gesetzlichen Regelung auf. Mit dem Mailänder Urteil dürfte sich der Druck auf die Abgeordneten verstärken. Die katholische Kirche in Italien wehrt sich gegen jede Erleichterung der Sterbehilfe.

ni/ml (dpa, kna)