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Islamische Wiedergeburt Tadschikistans protestiert gegen Gerichtsurteil

15. Januar 2004

– Staatsmacht Verstoß gegen Friedensvereinbarungen vorgeworfen

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Bonn, 15.1.2004, DW-RADIO / Russisch

Die Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans hält das Urteil des Militärkollegiums des Obersten Gerichts gegen ihr Mitglied Schamsuddin Schamsuddinow für nicht gerechtfertigt. Das geht aus einer am Mittwochabend (14.1.) verbreiteten Mitteilung des politischen Rates der Partei hervor. Aus Duschanbe berichtet Nigora Buchari-sade:

Das Vorstandsmitglied und ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans wurde am 12. Januar wegen der Organisation einer kriminellen Vereinigung und illegalem Überschreiten der Staatsgrenze während des Bürgerkriegs zu einer 16jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Führung der Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans betont, es sei zu "ungesunden Entwicklungen in der Gesellschaft" gekommen und dass "gewisse Politiker die wichtigsten Punkte und Forderungen des allgemeinen Friedensabkommens, das im Juni 1997 zwischen der Regierung und der ehemaligen vereinigten Opposition unterzeichnet wurde, außer Acht lassen". Das Urteil gegen Schamsuddinow widerspricht der Friedensvereinbarung und anderen Dokumenten über die Amnestie und das gegenseitige Vergeben, meinen Aktivisten der Partei. Sie unterstreichen, dass die Staatsmacht, indem sie Anhängern der ehemaligen Opposition Dinge aus der Zeit des Bürgerkriegs vorwerfe, Tausende Tadschiken, die seinerzeit in die Nachbarstaaten emigriert seien, in eine zweideutige Lage versetzen würde. In diesem Zusammenhang beabsichtige die Führung der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans sich an Präsident Emomali Rachmonow zu wenden, mit der Forderung, den Fall Schamsuddinow objektiv zu klären. Der Pressesprecher der Partei Islamische Wiedergeburt Tadschikistans, Chikmatullo Sajfullosoda, sagte der Deutschen Welle, Schamsuddinow sei in der Partei immer für Kultur und Bildung zuständig gewesen und habe an Kampfhandlungen nicht teilgenommen. Deswegen habe er auch keine kriminelle Gruppierung anführen können. Die Militärstaatsanwaltschaft Tadschikistans ist aber anderer Meinung: Für sie ist Schamsuddinow ein gewöhnlicher Straftäter. (MO)