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IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

17. Juli 2023

Eine 33-Jährige ist wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Urteil lautet auch auf Verletzung der Fürsorgepflicht als Mutter.

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OLG Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin (Archivbild)Bild: Arne Dedert/dpa/picture alliance

Knapp vier Jahre nach der Rückkehr aus Syrien ist eine Frau wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Frankfurt am Main zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie habe die Vereinigung von innen heraus gefördert, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung vor dem Oberlandesgericht. Das Urteil lautet auch auf Verletzung der Fürsorgepflicht, weil die heute 33-Jährige ihre kleinen Söhne mit nach Syrien genommen und dort den Gefahren des Bürgerkriegs ausgesetzt hatte.

300 Stunden gemeinnützige Arbeit

Als Bewährungsauflage muss die aus Mittelhessen stammende Frau 300 Stunden gemeinnützig arbeiten, zudem wird sich ein Bewährungshelfer um sie kümmern. Die in bürgerlichen Verhältnissen aufgewachsene Frau hatte sich bereits als Jugendliche für den Islam interessiert. Bald kleidete sie sich in lange Gewänder und mit Kopftuch. Ihr Abitur machte sie mit einem Notendurchschnitt von 1,6. Bald darauf heiratete sie einen Muslim und lebte streng nach den Regeln ihrer neuen Religion. 2012 und 2013 kamen ihre Söhne zur Welt.

Flucht zu fünft auf dem Motorrad 

2016 wurde sie zusammen mit den Kindern mittels gefälschter Papiere über die Türkei nach Syrien geschleust, dort war ihr Mann IS-Kämpfer. Sie gliederte sich dem Urteil zufolge sofort in die Terrororganisation ein. Der IS bezahlte ihren Mann, gab Geld für die Söhne und die Wohnung der Familie. Sie selbst verkaufte nach den Vorgaben des IS selbst gemachte Süßigkeiten auf Märkten. Als sich die Bombenangriffe häuften, flüchtete die Familie. Später kam ihr Mann vor den Augen der Kinder bei einem Luftangriff ums Leben. "Sie hat ihre Pflichten als Mutter gröblich verletzt", so der Richter.

Syrien al-Hol Camp
Kinder im al-Hol-Camp in Syrien, in dem IS-Mitglieder interniert werden (Archivbild)Bild: Baderkhan Ahmad/AP Photo/picture alliance

Auf ihrer Flucht lebte sie mit ihren Kindern zeitweise in Erdlöchern und in stallähnlichen Gebäuden, sie flüchteten zu fünft auf einem Motorrad und zu Fuß durch die Wüste. Aus einem Flüchtlingslager wurde sie schließlich zusammen mit ihren Kindern im November 2019 im Rahmen einer vom Auswärtigen Amt organisierten Rückholaktion nach Deutschland gebracht. Das Gericht würdigte ihr "reflektiertes und von Reue geprägtes Geständnis", wie der Richter sagte. Heute stehe sie kurz vor dem Abschluss ihres Studiums und lebe in stabilen Verhältnissen.

Der Rechtsanwalt der Frau erklärte, das Urteil werde angenommen. Die Bundesanwaltschaft gab keine Erklärung über die mögliche Abgabe eines Rechtsmittels ab. 

nob/sti (dpa, afp)