Abtreibungs-Infos werden leichter zugänglich
15. März 2019Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches passierte nun auch den Bundesrat. Die Gesetzesänderung war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer hätte lediglich einen Einspruch einlegen können, hätte dafür aber eine absolute Mehrheit gebraucht.
Ärzte dürfen über Abtreibungen informieren
Die Neufassung des Paragrafen 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie Abtreibungen durchführen - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.
Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet. Das Gesetz sieht zudem vor, die Qualifizierung von Ärzten fortzuentwickeln. Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.
Neuregelung bleibt umstritten
Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten zu Abtreibungen seit langem scharf. Die Neuregelung ist höchst umstritten. Linke und Grüne hatten ebenso wie Frauenverbände eine komplette Streichung des Paragrafen 219a verlangt. Auch die SPD trat ursprünglich für eine Streichung ein, die CDU wollte ihn überhaupt nicht antasten. Rund ein Jahr rangen Union und SPD über den nun beschlossenen Kompromiss. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, somit voraussichtlich in den kommenden Wochen.
Auslöser für die Debatte über den Paragrafen war ein Gerichtsurteil: Ende 2017 war die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Abtreibungsgegner hatten entdeckt, dass sie auf ihrer Homepage Abbrüche anbietet, und Hänel angezeigt. Auch gegen andere Ärzte laufen Verfahren.
Reform könnte beim Bundesverfassungsgericht landen
Ob mit der nun beschlossenen Reform die Debatte um den Strafrechtsparagrafen 219a beendet ist, scheint fraglich. Die FDP bezeichnet den Kompromiss als "verfassungsrechtlich fragwürdig". Sollte es keine Änderungen geben, behalte sich die Fraktion einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor, kündigte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae an. Und auch die Ärztin Hänel erklärte bereits, sie werde notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um eine Abschaffung des Paragrafen 219a zu erreichen.
ww/stu (afp, dpa, epd, kna)