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In Weißrussland können politische Parteien jetzt wegen einmaliger Verletzung des Gesetzes über Versammlungen verboten werden

16. Juni 2003

– Parlament nimmt entsprechende Gesetzesänderungen vor

https://p.dw.com/p/3kuH

Minsk, 13.6.2003, INTERFAX-SAPAD, russ.

Die obere Kammer des weißrussischen Parlaments hat einmütig die Änderungen am Gesetz "Über Versammlungen, Kundgebungen, Märsche, Demonstrationen und Streikposten" gebilligt, die ermöglichen, die Tätigkeit von politischen Parteien wegen einmaliger Verletzung dieses Gesetzes einzustellen. Das angenommene Gesetz sieht das Verbot einer politischen Partei oder einer anderen gesellschaftlichen Vereinigung wegen einmaliger Verletzung des Gesetzes über Massenveranstaltungen vor, wenn die dafür Verantwortlichen nicht für Ordnung bei der Aktion gesorgt haben, was zu hohem Schaden geführt oder die Rechte und gesetzlichen Interessen von Bürgern, Organisationen sowie staatliche und gesellschaftliche Interessen verletzt hat. (...)

Ins Dokument wurde eine Änderung darüber aufgenommen, dass sich der Modus der Organisation und der Durchführung von Massenveranstaltungen nicht auf Versammlungen von Arbeiterkollektiven, politischer Parteien, Gewerkschaften, Versammlungen religiöser und anderer Organisationen bezieht, wenn diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Ferner beziehen sie sich nicht auf Treffen mit Wählern und Versammlungen, die vom Präsidenten Weißrusslands, Abgeordneten der Repräsentantenkammer, dem Rat der Republik und lokalen Abgeordnetenräten abgehalten werden. Unter das Gesetz fallen ferner Massenveranstaltungen nicht, die auf Beschluss von staatlichen Organen an staatlichen Feiertagen und Gedenktagen durchgeführt werden. (lr)