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In Kasachstan gilt neues Gesetz über den Ausnahmezustand

11. Februar 2003
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Köln, 11.2.2003, DW-radio / Russisch

Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew hat das Gesetz "Über den Ausnahmezustand" unterzeichnet. Das teilte am Montag (10.2.) der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit. Zuvor war der Gesetzentwurf vom Parlament des Landes gebilligt worden. Es berichtet Jewgenija Wyschemirskaja:

Nach Angaben des stellvertretenden kasachischen Innenministers Iwan Otto wird der Begriff "Ausnahmezustand" vom Gesetz genau definiert. Außerdem werden die Umstände aufgezählt, die zu Verhängung des Ausnahmezustands führen können. Das Dokument sieht vor, dass der Präsident, um die Ursachen für die Verhängung des Ausnahmenzustands effektiv und operativ beseitigen zu können, staatliche Sonderorgane bildet – eine Kommission zur Gewährleistung des Ausnahmezustands sowie Kommandanturen. Ferner dürfen die Streitkräfte für diese Ziele eingesetzt werden. Gemäß dem Gesetz wird im Lande der Ausnahmezustand nur nach offiziellen Beratungen des Präsidenten mit dem Premierminister sowie den Vorsitzenden beider Parlamentskammern verhängt. Nach dem neuen Gesetz kann der Ausnahmezustand landesweit oder nur in einzelnen Bezirken für 30 oder 60 Tage verhängt werden. Das alte Gesetz über den Ausnahmezustand hatte lediglich drei oder sechs Tage vorgesehen. Gemäß dem Gesetz können ferner politische Parteien oder gesellschaftliche Vereinigungen verboten werden, die der Beseitigung der Ursachen, die zur Verhängung des Ausnahmezustands geführt hatten, im Wege stehen. Das Gesetz sieht auch die Überwachung der Medien anhand von angeforderten Stichproben vor. (MO)