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Politik

Holocaust-Leugnerin scheitert in Karlsruhe

3. August 2018

Weil sie den Völkermord in den Gaskammern von Auschwitz bestreitet, sitzt Ursula Haverbeck mit fast 90 Jahren im Gefängnis. Zu Recht, sagt auch das Bundesverfassungsgericht.

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88-jährige muß sich wegen Volksverhetzung verantworten
Ursula Haverbeck im Oktober während einer Verhandlung im Berliner Amtsgericht TiergartenBild: picture-alliance/dpa/P.Zinken

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter in Karlsruhe erklärten, die Verbreitung "erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen" könne "nicht zur Meinungsbildung beitragen" und sei auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zudem gefährde die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords den öffentlichen Frieden. Haverbecks Verurteilung verletze die 89-Jährige nicht in ihren Grundrechten. Ihre Verfassungsbeschwerde sei daher nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Haft in Bielefeld

Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte Haverbeck im vergangenen August wegen Volksverhetzung ins Gefängnis geschickt. Seit Mai sitzt sie ihre zweijährige Haftstrafe in Bielefeld ab.

Haverbeck hatte wiederholt behauptet, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In verschiedenen Artikeln schrieb sie, eine massenhafte Ermordung von Juden während der NS-Zeit könne es nicht gegeben haben.

Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen waren Juden. Auch Sinti und Roma, Homosexuelle, sowjetische Kriegsgefangene und politische Gegner der Nationalsozialisten wurden getötet oder starben an den Folgen von Hunger und Misshandlungen.

jj/uh (dpa, afp)