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Hollande: Fiskalpakt durchpauken

9. August 2012

Der europäische Fiskalpakt wurde auch in Frankreich vom obersten Gericht geprüft. Das Ergebnis: Eine Verfassungsänderung ist nicht notwendig. Präsident Hollande forderte, die Gesetze sofort auf den Weg zu bringen.

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Präsident Francois Hollande (foto:reuters)
Bild: reuters

Das Urteil des Verfassungsrats wird vor allem als Sieg für Staatspräsident Francois Hollande gewertet. Der Sozialist kann den europäischen Pakt zur strikteren Haushaltsdisziplin nun ohne einen aufwendigen und zeitraubenden Prozess für eine Verfassungsänderung zur Abstimmung im Parlament bringen, wo ihm eine Mehrheit sicher ist.  

Für die Einführung einer Schuldenbremse in Frankreich ist keine Änderung der Verfassung erforderlich, entschieden die Richter in Paris. Die in Brüssel ausgehandelten Regeln verstießen nicht gegen die nationale Verfassung, so das Gremium am Donnerstagabend. Einige linke Politiker hatten daran gezweifelt und Einschränkungen der französischen Souveränität kritisiert. 

Hollande hatte den Verfassungsrat Mitte Juli eingeschaltet. Der im März beschlossene Fiskalpakt sieht strengere Haushaltsregeln als in den EU-Verträgen sowie die Verankerung einer Schuldenbremse in nationalem Recht vor.

Hollande drückt aufs Tempo

Unmittelbar nach der juristischen Grundsatzentscheidung forderte Hollande die Regierung auf, "schnell" zwei Gesetzentwürfe vorzubereiten. Wie der Elysée-Palast erläuterte, geht es dabei zum einen um einen Text für die Ratifizierung des europäischen Fiskalpakts, zum anderen um einen Gesetzentwurf "zur guten Umsetzung dieses Textes". Ende September, Anfang Oktober soll alles unter Dach und Fach sein. Auf dem EU-Gipfel Ende Juni, bei dem der Vertrag um einen Wachstumspakt ergänzt wurde, hatte Hollande angekündigt, die Schuldenbremse nicht in der französischen Verfassung, sondern in einem Gesetz festschreiben zu wollen.

Den Fiskalpakt haben mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien 25 der 27 EU-Staaten beschlossen. Er empfiehlt die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung, verpflichtet aber nicht dazu. In Deutschland billigten Bundestag und Bundesrat den Pakt wie auch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Ende Juni. Bundespräsident Joachim Gauck will aber erst unterschreiben, wenn das Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen dagegen geprüft hat. Eine Entscheidung in Karlsruhe ist für den 12. September in Aussicht gestellt.

Der Pakt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Voraussetzung ist die Ratifizierung durch mindestens zwölf EU-Staaten.

SC/wl (afp, ape, rtr, dpa)