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Hat der King of Pop eine dunkle Seite?

Daniel Scheschkewitz, Washington D.C.31. Januar 2005

Michael Jackson muss sich wegen Kindesmissbrauchs in vier Fällen im kalifornischen Santa Barbara vor Gericht verantworten. Es verspricht, ein bizarres Medienereignis zu werden.

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Der VerdächtigeBild: AP

Der 46-jährige Jackson, wird wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Außerdem wirft ihm die Anklage Erpressung und Freiheitsberaubung vor. Der exzentrische Musiker, der außer für seine Musik vor allem durch sein von Plastikchirurgie entstelltes Gesicht bekannt wurde, soll einen damals 13-jährigen Jungen auf seiner Farm "Neverland" sexuell genötigt und zum Alkoholkonsum gezwungen haben. Außerdem soll er den Jungen gegen seinen Willen festgehalten haben. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Er streitet die Vorwürfe ab.

War der König nackt?

Der selbst ernannte "King of Pop" bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Verleumdung. Er behauptet, die Familie des Jungen wolle lediglich Geld von ihm erpressen.

Doch die Anklage hat inzwischen umfangreiches Zeugenmaterial gesammelt, das den Musiker schwer belastet. So sagten Zeugen gegenüber der Anklage-Jury, die sich von der späteren Prozess-Jury unterscheidet, schon im April 2004 aus, der Junge sei von Jackson zu sexuellen Handlungen stimuliert worden. Außerdem habe der Superstar sich dem Jungen nackt im Erregungszustand gezeigt und das Kind im Intimbereich berührt. Jackson habe auch pornographische Bilder vorgeführt.

Ein Fan
Ein Michael Jackson Fan vor dem Santa Barbara County CourthouseBild: AP

Zu den insgesamt 40 Zeugen, die das Gericht in Santa Barbara im April 2004 vernommen hatte, gehörten sowohl die Schwester des Jungen als auch seine Mutter. Vor kurzem hatte der Fernsehsender ABC Abschriften der Vernehmungsprotokolle veröffentlicht. Darin werden die Behauptungen der Zeugen der Anklage wörtlich wieder gegeben. So soll der Junge zu Protokoll gegeben haben, Jackson habe ihn aufgeordert, ihn zu streicheln. Außerdem habe er ihm Alkohol eingeflöst, obwohl der Junge ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, dass er nur eine Niere besitze.

Verteidigung spricht von Vorverurteilung

Michael Jackson in Berlin
Michael Jackson in Berlin 2002Bild: AP

Die Verteidiger Jacksons haben gegen die Veröffentlichung des Materials scharf protestiert und sprachen von einer Vorverurteilung ihres Mandanten. Nach amerikanischem Prozessrecht muss eine "Grand Jury" zunächst über die Zulassung der Anklage befinden und dazu gegebenenfalls auch Zeugen vernehmen. Die Verteidigung darf vor der offiziellen Anklageerhebung keine Zeugen präsentieren. Jackson hatte den Gerichtstermin im April 2004 zu einem exzentrischen Auftritt vor Hunderten von Fans genutzt und sich tanzend auf dem Dach seiner Luxuslimousine bewegt.

Der Prozess beginnt mit der Auswahl der Geschworenen-Jury. Die Staatsanwaltschaft will den Geschworenen im Prozessverlauf auch erotisches Material präsentieren, das bei einer Durchsuchung von Jacksons Anwesen im November 2003 sichergestellt worden war.

Beim Prozess sind keine Fernsehkameras zugelassen. Aber ein US-Fernsehsender will die Gerichtsszenen in einer speziellen Sendung von Schauspielern nachspielen lassen.

Schon einmal, im Jahre 1993, wurde gegen Jackson wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt. Das Verfahren endete damals mit einem außergerichtlichen Vergleich. Michael Jackson befindet sich gegen eine Kaution von drei Millionen US-Dollar auf freiem Fuß.