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Hamburger Raser wegen Mordes verurteilt

1. März 2019

Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. In dem Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei weitere verletzt.

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Deutschland Hamburg Urteil gegen Taxidieb rechtskräftig
Bild: picture-alliance/dpa/G. Wendt

Die Verurteilung eines Rasers aus Hamburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten gegen ein Gericht des Landgerichts Hamburg als unbegründet zurück. Das teilte das oberste Zivilgericht Deutschlands in Karlsruhe mit. Das Landgericht hatte ihn vor einem Jahr verurteilt, weil er mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursacht hatte.

Der damals 24 Jahre alte Litauer flüchtete nach den Feststellungen des Gerichts im Mai 2017 mit einem gestohlenen Taxi vor der Polizei. Dabei fuhr er schließlich mit hoher Geschwindigkeit auf die dreispurige Gegenfahrbahn. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren einer Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Stundenkilometern mit einem anderen entgegenkommenden Taxi zusammen, das nur 20 Stundenkilometer schnell war. Ein 22-jähriger Insasse dieses Taxis kam ums Leben, zwei Menschen wurden schwer verletzt.

"Bedingter Tötungsvorsatz"

Das Landgericht Hamburg ging laut BGH in seinem Urteil von einem "bedingten Tötungsvorsatz" aus, weil ihm das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen seien. Der Angeklagte habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchtem Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes billigt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung von zwei Berliner Rasern wegen Mordes aufgehoben, weil die Richter den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt ansahen.

kle/jj (afp, dpa, ARD, tagesschau.de, bundesgerichtshof.de)