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Haft für Ghosn-Fluchthelfer

19. Juli 2021

Zwei Amerikaner, die dem früheren Wirtschaftsmanager Carlos Ghosn zu seiner Flucht verholfen haben, müssen ins Gefängnis. Ghosn konnte sich 2018 aus Japan in den Libanon absetzen - unter spektakulären Umständen.

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Libanon Ehem. Nissan-Vorsitzender Carlos Ghosn in Beirut
Der frühere Automanager Carlos Ghosn konnte in den Libanon flüchten - jetzt wurden zwei seiner Helfer verurteilt.Bild: Reuters/M. Azakir

Das Bezirksgericht in Tokio verurteilte den 60 Jahre alten früheren Elite-Soldaten Michael Taylor zu zwei Jahren Haft. Sein 28 Jahre alter Sohn Peter muss für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter. Die beiden hatten sich schuldig bekannt und entschuldigt.

Ihnen war vorgeworfen worden, Ghosn in einer Kiste, die für Musikinstrumente deklariert war, versteckt und per Privatjet außer Landes gebracht zu haben - wissend, dass dies gegen Ghosns Kautionsauflagen verstößt.

Fluchthelfer sollen knapp 1,1 Millionen Euro kassiert haben

Michael Taylor soll nach Angaben der US-Staatsanwaltschaft mehrfach nach Japan gereist und sich dort mindestens sieben Mal mit Ghosn getroffen haben. Sein Sohn Peter soll japanischen Medien zufolge umgerechnet knapp 1,1 Millionen Euro von der Ghosn-Familie für die Hilfe erhalten haben.

Türkei | Flughafen Istanbul | Michael L. Taylor
Der frühere Soldat Michael Tayler (vorne) und sein Sohn (Hintergrund) hatten Ghosn bei der spektakulären Flucht geholfen.Bild: picture-alliance/AP Photo

Der ehemalige Vorstandschef der französisch-japanischen Autoallianz Renault-Nissan-Mitsubishi war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 kam er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft. Er floh im Dezember mit Hilfe von Michael Taylor und seinem Sohn in den Libanon.

Automanager kann nicht nach Japan ausgeliefert werden

Ghosn hat neben der französischen auch die libanesische sowie die brasilianische Staatsbürgerschaft. Er hält sich weiter im Libanon auf und darf das Land nicht verlassen. Allerdings weist der Libanon seine Staatsbürger nicht aus, weshalb die japanische Justiz keinen Zugriff auf ihn hat.

bru/sti (dpa / afp)