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Grünes Licht für Rettungsschirm ESM

27. November 2012

Der ständige Euro-Rettungsfonds ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes rechtmäßig zustande gekommen. Damit verstößt der ESM nicht gegen Grundlagenverträge der Europäischen Union.

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Spanische Ein-Euro-Münze unter dem EU-Rettungsschirm, Symbolfoto (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/Bildagentur-online/Ohde

"Das Unionsrecht steht dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrags zur Einrichtung des ESM durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht entgegen", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Milliardenfonds für in Finanznot geratene Euro-Staaten verletzt damit nicht das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf. Damit wiesen die Richter die Einwände des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte.

ESM-Staaten haften nicht für andere Länder

Pringle sah im Abkommen für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM einen Bruch des europäischen Vertragstextes, weil Regierungen dadurch gezwungen würden, Milliardenbeträge zur Rettung von Krisenstaaten oder Banken bereitzustellen. Der irische Oberste Gerichtshof hatte Pringles Beschwerden zwar abgelehnt, die Klage aber an den EuGH verwiesen.

Dem EuGH zufolge verbietet der EU-Vertrag nicht, dass Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren. Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften. Zudem hafteten die am ESM beteiligten Staaten gar nicht für die Schulden anderer Länder.

Schnellverfahren ist rechtens

Auch das Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln umgehe der ESM nicht. Dies gelte nur für die nationalen Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank, erklärte der EuGH. Das Schnellverfahren, mit dem die Euro-Staaten den neuen Rettungsschirm installierten, sei rechtens gewesen - unter anderem, weil die Kompetenzen der EU durch ihn nicht ausgeweitet worden seien.

Die irischen Richter sehen sich durch das Luxemburger Urteil in ihrer eigenen Rechtsauffassung bestätigt. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im September in Eilentscheidungen grünes Licht für den ESM gegeben.

Der ESM ist offiziell am 08. Oktober in Kraft getreten. Er kann Euro-Ländern bis zu 500 Milliarden Euro geben. Nach und nach soll er mit 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. 80 Milliarden davon sind Barkapital, der Rest Garantien. Auf Deutschland entfallen 21,7 Milliarden Euro Bar-Kapital und 168,3 Milliarden Euro Garantien. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

GD/se (afp, dapd, dpa, rtr)