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Staatsanwalt will härtere Strafen

24. Oktober 2016

Jugendliche vergewaltigen in Hamburg eine betrunkene 14-Jährige. Das Landgericht verurteilt fast alle Täter zu Bewährungsstrafen. Dagegen geht die Staatsanwaltschaft jetzt geht in die Revision.

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Die Anklagebank beim Auftakt des Prozesses im August
Die Anklagebank beim Auftakt des Prozesses im August Bild: picture-alliance/dpa/D. Bockwoldt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das umstrittene Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten. Die Behörde habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, teilte eine Sprecherin mit. 

Betrunkenes Mädchen missbraucht

Ein Erwachsener und vier Jugendliche hatten im Februar in der Hansestadt das betrunkene Mädchen sexuell missbraucht. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisungen. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Hamburger Stadtteil Harburg. Im Krankenhaus hatte das Mädchen nur noch 35,4 Grad Körpertemperatur, der Blutalkoholwert lag bei 1,9 Promille.

Das Landgericht Hamburg verurteilte die jugendlichen Täter zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. Die 15-jährige "Filmerin" bekam ein Jahr auf Bewährung. Nur ein 21-Jähriger Haupttäter, der nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt wurde, muss für vier Jahre in Haft.

Gute Sozialprognosen

Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen", hatte der Vorsitzende Richter Georg Halbach vergangene Woche bei seiner Begründung der Bewährungsstrafen gesagt. Doch die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und gute Sozialprognosen. Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen. Verwandte und Freunde der angeklagten Jugendlichen hatten im Zuschauerraum gejubelt, als das Strafmaß verkündet wurde.

Die Staatsanwaltschaft will vor allem für einen 16-Jährigen ein höheres Strafmaß erreichen. Sie hatte für ihn eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei zwei anderen Jugendlichen (14 und 17 Jahre) hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert, die Entscheidung über eine Bewährung in diesen beiden Fällen sollte noch einmal zurückgestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie ihren Revisionsantrag bereits am Freitag gestellt habe, völlig unabhängig von einer Petition auf der Online-Plattform change.org. In ihr werden die Bewährungsstrafen scharf kritisiert und ebenfalls ein neuer Prozess gefordert. Die Zahl der Unterstützer ist inzwischen fünfstellig.

wl/kle (dpa)